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Anerkennung des Moduls Zivilverfahrensrecht

Kursart

Es kommen alle Kursarten (z.B. Vorlesung, Seminar, Workshop) in Frage.

Kursinhalt

Es kann sich um das Zivilverfahrensrecht des Gastlandes, um das deutsche Zivilverfahrensrecht, um das Zivilverfahrensrecht eines dritten Landes oder um nationales Zivilverfahrensrecht aus rechtsvergleichender Perspektive handeln.

Nicht anerkannt werden können Lehrveranstaltungen im Bereich des Internationalen Zivilverfahrensrechts, bei denen die Zuständigkeit von nationalen Gerichten bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, die weltweite Anerkennung nationaler Gerichtsentscheidungen und die Vollstreckung im Ausland behandelt wird. Diese Thematik fällt an der Freien Universität Berlin als Unterschwerpunkt "Internationales Privatrecht" in die Schwerpunktbereiche 1, 2 und 7.

Kursumfang

Für das Modul Zivilverfahrensrecht müssen laut Studienordnung 2015 fünf Leistungspunkte erbracht werden. Dies entspricht fünf ECTS-credits.

Kurssprache

Der Kurs kann in jeder Sprache absolviert werden.

Prüfung

Die Art der Prüfung ist für die Anerkennung nicht entscheidend. Es kann sich also um eine Klausur (auch multiple choice), um eine mündliche Prüfung oder um eine Hausarbeit handeln.

Umrechnung der Note

Die Notenkonvertierung erfolgt auf der Grundlage der vom Prüfungsausschuss beschlossenen Tabelle. Diese ist auf der Seite der jeweiligen Partneruniversität unter der Zwischenüberschrift "Notenkonvertierung" veröffentlicht.

Anerkennungsverfahren

Die Anrechnung dieser im Ausland erbrachten Studienleistung erfolgt durch das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft. Dafür sind das im Download-Bereich der Webseite "Anerkennungsverfahren" zu findende Antragsformular und die darin aufgeführten Nachweise vorzulegen.

Anerkennungsfrist

Die Anerkennung kann jederzeit erfolgen. Sie sollte jedoch möglichst zeitnah nach Beendigung des Auslandsstudiums beantragt werden.

Die Anerkennung setzt die fortgesetzte Immatrikulation am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zum Antragszeitpunkt voraus.

Das Modul Zivilverfahrensrecht muss spätestens bis zur Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erbracht worden sein.