Ich bin als Promotionsstudierende/r am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin immatrikuliert. Darf ich am Erasmus-Programm teilnehmen?
Ja, Promotionsstudierende dürfen ebenfalls die Möglichkeit eines Studien- und/oder Forschungsaufenthalts, allerdings nur an den Erasmus-Partneruniversitäten und an den Partneruniversitäten in der Schweiz, wahrnehmen.
Da Promotionsstudierende nicht an alle Partneruniversitäten vermittelt werden können, recherchieren Sie vor Ihrer Bewerbung bitte die in Frage kommenden Gastuniversitäten auf unseren Webseiten. Sie finden diese Information auf der Seite der jeweiligen Partneruniversität unter dem Stichpunkt "Zielgruppe".
Promotionsstudierende können entweder - wie reguläre Studierende - Lehrveranstaltungen besuchen und ECTS-credits erwerben oder eigenständig forschen. Wird die Variante des eigenständigen Forschens gewählt, kann der/die Promotionsstudierende in der Bibliothek der Gastuniversität Arbeiten an der Dissertation nachgehen. Darüber hinaus muss ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit Wissenschaftler/inne/n der Gastuniversität und/oder der Besuch von Workshops und/oder Kolloquien zum Thema der Dissertation gewährleistet sein. Die fachliche Betreuung der Dissertation durch einen Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin der Gastuniversität kann von den meisten Gastuniversitäten jedoch leider nicht angeboten werden.
Bitte beachten Sie, dass Promotionsstudierenden im Erasmus-Programm nicht der Erasmus-Mobilitätszuschuss der Europäischen Kommission gezahlt wird, sondern nur ein geringerer finanzieller Zuschuss der Freien Universität Berlin. In der Schweiz erhalten Promotionsstudierende jedoch bisher dieselbe Förderung der Schweizer Regierung wie die Austauschstudierenden im grundständigen Studiengang.