Immatrikulationsbescheinigung
Auch eine Immatrikulationsbescheinigung über die oder das Auslandssemester gehört zu den Dokumenten, die ehemalige Austauschstudierende unverzüglich nach dem Ende des Auslandsaufenthalts (innerhalb von 4 Wochen nach der Beendigung des Auslandsstudiums) beim zentralen Erasmus-Team der Freien Universität Berlin einreichen müssen.
Dazu sind Studierende im Erasmus-Programm, im Swiss-European Mobility Programme und Studierende an den europäischen Themis-Universitäten verpflichtet.
Ein Original oder eine Kopie dieser Bescheinigung sollte gesendet werden an das
Büro für Internationale Studierendenmobilität
der Freien Universität Berlin
Studierenden Service Center
Iltisstraße 4
D-14195 Berlin