Nachbereitung des Auslandsaufenthalts
Das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft empfiehlt, die administrativen Prozesse nach der Rückkehr aus dem Ausland in der folgenden Reihenfolge abzuarbeiten:
- Abgabe von Dokumenten gegenüber dem zentralen Erasmus-Team der der Freien Universität Berlin
(nur relevant für Erasmus-Studierende, für Studierende des Swiss-European Mobility Programmes und für Studierende an den europäischen Themis-Universitäten) - Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen am Fachbereich Rechtswissenschaft
- Beantragung der Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung beim GJPA Berlin/Brandenburg