Antrag auf Verlängerung der Meldefrist für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung beim GJPA Berlin/Brandenburg
Frist:
spätestens bei der Anmeldung zur Prüfungskampagne, in der der antizipierte Freiversuch unternommen werden soll
Empfehlung:
Beantragung der Meldefristverlängerung direkt nach der Rückkehr aus dem Ausland, jedoch nach der Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen am Fachbereich Rechtswissenschaft
Form:
bevorzugt per e-mail an gjpa@senjustva.berlin.de
Einzureichende Dokumente:
- formloser schriftlicher Antrag auf Meldefristverlängerung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO 2003 (Dreizeiler)
- Einzelnotenübersicht der ausländischen Universität (Transcript of Records) im Original oder in beglaubigter Kopie
- Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität in Kopie für den Fall, dass die Dauer der Immatrikulation an der ausländischen Hochschule nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Freien Universität Berlin, aus der Hochschul- und Fachsemester hervorgehen, in Kopie
- sofern vorhanden, Anerkennungsbescheid(e) des Fachbereichs Rechtswissenschaft in Kopie
Zuständigkeit:
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt
der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)
Salzburger Str. 21 - 25
10825 Berlin