Université de Fribourg
SEMP-Code: CH FRIBOUR 01
Zielgruppe:
Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft
Promovierende der Rechtswissenschaft
Anzahl der Studienplätze:
1 Studienplatz für ein oder zwei Semester
Semesterdaten:
1. Mitte September bis Ende Dezember
2. Mitte Februar bis Anfang Juni
Unterrichtssprachen: Französisch und/oder Deutsch und/oder Englisch
Ein Studium an der Université de Fribourg eignet sich besonders für Studierende, die Französisch lernen oder ihr Französisch verbessern möchten, sich ein Studium in der französischen Sprache jedoch noch nicht zutrauen.
Für ein Studium an der Université de Fribourg in deutscher Sprache muss neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten kein Sprachnachweis eingereicht werden.
Für ein Studium in französischer Sprache müssen neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten fließende Französischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- die am Fachbereich angebotene Fremdsprachenfachkompetenz "Introduction au Droit Civil Français" (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist.
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein. - Schuljahr (Oberstufe) im französischsprachigen Ausland
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Französisch unterrichtet wurde (z.B. Deutsch-Französisches Gymnasium)
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im französischsprachigen Ausland
Für ein Studium in englischer Sprache müssen neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten Englischkenntnisse auf dem Niveau B 2 nachgewiesen werden. Als Sprachnachweise kommen in Frage:
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2
Test-Termine sind direkt mit dem Sekretariat des Sprachzentrums, Habelschwerdter Allee 45, Tel.: 030 838-54504; sprachenzentrum@fu-berlin.de zu vereinbaren. - TOEFL internet-based test mit einem Gesamtergebnis von mind. 72 und einer Mindestpunktzahl von 18 für das Leseverstehen, 17 für das Hörverstehen, 20 für die Sprachfertigkeit und 17 für das schriftliche Ausdrucksvermögen
- IELTS Academic Test (Gesamtergebnis: mind. 5.5)
- Cambridge first Certificate minimum level B2 (CFR)
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Université de Fribourg die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
- Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte (auf Deutsch) oder bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte (auf Französisch)
- Modul Thematische Vertiefung (auf Deutsch oder auf Französisch)
- Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung
im Schwerpunktbereich 1 (Grundlagen des Rechts) komplett auf Deutsch oder komplett auf Französisch oder in der Kombination Deutsch/Französisch, im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) in der Kombination Deutsch/Französisch,
im Schwerpunktbereich 5 (Strafrechtspflege und Kriminologie) komplett auf Französisch oder in der Kombination Deutsch/Französisch,
im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) komplett auf Deutsch oder komplett auf Französisch oder in den Kombinationen Deutsch/Französisch/Englisch oder Deutsch/Französisch oder Deutsch/Englisch oder Englisch/Französisch - Modul Zivilverfahrensrecht (auf Deutsch oder auf Französisch)
- Modul Strafverfahrensrecht (auf Deutsch oder auf Französisch)
- Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts (auf Deutsch oder auf Französisch)
- Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (auf Deutsch, auf Französisch oder auf Englisch)
bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
- bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte (auf Deutsch oder auf Französisch)
- Modul Thematische Vertiefung (auf Deutsch oder auf Französisch)
- Modul Zivilverfahrensrecht (auf Deutsch oder auf Französisch)
- Modul Strafverfahrensrecht (auf Deutsch oder auf Französisch)
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (auf Deutsch, auf Französisch oder auf Englisch)
bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
- Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte (auf Französisch)
- Modul Thematische Vertiefung (auf Deutsch oder auf Französisch)
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (auf Deutsch, auf Französisch oder auf Englisch)
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.