Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der University of Glasgow fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
für ein Studium nur für 1 Semester:
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (in allen vier geprüften Sprachkompetenzen)
Sollten Sie keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder eines Landes des europäischen Wirtschaftsraums (EEA) besitzen, kommt diese Testvariante für Sie nicht in Frage. Bitte absolvieren Sie in diesem Fall den IELTS oder TOEFL. - IELTS Academic Test mit einer Gesamtbewertung von mindestens 6.0, solange kein Teilbereich mit einem geringeren Ergebnis als 5.5 bewertet wurde
- TOEFL internet-based test mit einem Gesamtergebnis von mindestens 90 und keinem geringeren Ergebnis als 20 im Leseverstehen, 19 im Hörverstehen, 19 in der Sprachfertigkeit und 23 im schriftlichen Ausdrucksvermögen
Das Testdatum darf nicht länger als zwei Jahre und fünf Monate vor Beginn der beabsichtigten Studienaufnahme an der Gastuniversität zurückliegen.
für ein Studium im gesamten akademischen Jahr:
- IELTS Academic Test mit einer Gesamtbewertung von mindestens 6.0, solange kein Teilbereich mit einem geringeren Ergebnis als 5.5 bewertet wurde
- TOEFL internet-based test mit einem Gesamtergebnis von mindestens 90 und keinem geringeren Ergebnis als 20 im Leseverstehen, 19 im Hörverstehen, 19 in der Sprachfertigkeit und 23 im schriftlichen Ausdrucksvermögen
Das Testdatum darf nicht länger als zwei Jahre und fünf Monate vor Beginn der beabsichtigten Studienaufnahme an der Gastuniversität zurückliegen.