Université Paris-Est Créteil (UPEC)
Austauschprogramm: Themis
Erasmus-Code: F PARIS 012
Die Université Paris-Est Créteil - Val de Marne gehört zu den größten Pariser Volluniversitäten. Das Fächerspektrum reicht von Medizin über technologische Fachrichtungen bis hin zu philologischen Studiengängen. Die juristische Fakultät wurde im Jahr 1969 gegründet. Ein Schwerpunkt der Ausbildung liegt im postgradualen Master-Bereich mit europarechtlicher und wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung.
Semesterzeiten: Anfang September bis Anfang/Mitte Januar
Anzahl der Studienplätze: 3 Studienplätze im Wintersemester
Unterrichtssprache: Englisch
Für ein Themis-Studium an der Université Paris-Est Créteil Val de Marne müssen fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung)
Zu beachten: Ausgeschlossen sind Kurse, die entweder ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind (bspw. AI and IT Law sowie Data Privacy Law), oder deren Abschlussprüfung ausschließlich in Form von Multiple Choice Fragen stattfindet (bspw. Introduction to the U.S. American Law and Legal System).
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs in Englisch (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest in Englisch
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist. - TOEFL internet-based test
- IELTS Academic Test
- Cambridge Certificate
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Kursprogramms für das Themis-Zertifikat an der Université Paris-Est Créteil die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:
- Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
- Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch und Französisch
- Modul "Thematische Vertiefung" (Seminar)
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem akademischen Jahr erbracht werden können werden.
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Université Paris-Est Créteil erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 6. Dezember 2021 beschlossene Konvertierungstabelle:
französische Note | Juristische Punkte gem. JurPrNotSkV* |
20 | 17,73 |
19 | 16,93 |
18 | 15,85 |
17 | 14,78 |
16 | 13,71 |
15 | 12,34 |
14 | 10,73 |
13 | 9,24 |
12 | 7,19 |
11 | 5,55 |
10 | 4,60 |
< 10 | 0 - 3,99 |
Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenverteilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.
Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:
Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* | Notenbezeichnung |
---|---|
14.00 - 18.00 | sehr gut |
11.50 - 13.99 | gut |
9.00 - 11.49 | vollbefriedigend |
6.50 - 8.99 | befriedigend |
4.00 - 6.49 | ausreichend |
1.50 - 3.99 | mangelhaft |
0 - 1.49 | ungenügend |
* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)