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Themis-Programm (Joint Certificate in International and Business Law)

Themis-Studierende beim Seminar des Themis-Netzwerks in Paris im März 2014

Themis-Studierende beim Seminar des Themis-Netzwerks in Paris im März 2014
Bildquelle: Teodora Marconi

Zielgruppe: Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

Besonderheit: Verleihung des Joint Certificate in International and Business Law

Das Themis-Programm ist ein wirtschaftsrechtlich und internationalrechtlich ausgerichtetes Zertifikatsprogramm des International Legal Network of Excellence. Viele Themis-Netzwerkuniversitäten gehören zu den führenden Universitäten ihres Landes, insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts.

Das Themis-Studienprogramm beinhaltet drei Bestandteile: ein Auslandssemester, ein Praktikum und ein Seminar. Studierenden, die diese Bestandteile und das Schwerpunktbereichsstudium an der Freien Universität erfolgreich absolviert haben, wird das Joint Certificate in International and Business Law verliehen.

Studiendauer im Ausland: nur im Wintersemester

Gastuniversitäten: in Europa und in Asien, siehe Seite Partneruniversitäten

Unterrichtssprache: Englisch

Schwerpunktbereichsstudium im Ausland möglich?

ja, Teilschwerpunktbereichsstudium im Umfang von 24 Leistungspunkten

Befreiung von den Studiengebühren an den Gastuniversitäten: ja

Gewährung eines finanziellen Zuschusses:

  • für die Gastuniversitäten in der EU: in der Regel ja (zu den Bedingungen siehe unten)
  • für die Gastuniversität in der Schweiz: ja
  • für Gastuniversitäten in Übersee: nein

Höhe des finanziellen Zuschusses:

  • für die Gastuniversität in der Schweiz: voraussichtlich ca. 400 CHF (Angabe ohne Gewähr)
  • für die Gastuniversitäten in der EU:

    zwischen 490 EUR und maximal 600 EUR im Monat, je nach Höhe der Lebenshaltungskosten im Zielland (Stand 2023, Angabe ohne Gewähr)

    plus eventuell zwei Aufstockungsbeträge für
    (a) geringere Chancen in Höhe von 250 EUR pro Monat und
    (b) für nachhaltiges Reisen in Höhe von einmalig 50 EUR & Tagesförderungssatz für zusätzliche Reisetage

    nähere Informationen auf den Seiten des zentralen Erasmus-Teams der Freien Universität Berlin

    Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Programmteilnehmende mit Kindern können statt der Pauschalen Realkosten geltend machen.

Auszahlung des Mobilitätszuschusses:

  • für die Gastuniversitäten in der EU: durch das zentrale Erasmus-Team der Freien Universität Berlin
  • für die Gastuniversität in der Schweiz: durch die Gastuniversität

Mindest-Bedingungen für die Programmteilnahme seitens des zentralen Erasmus-Teams der FU Berlin:

  • für die Gastuniversitäten in der EU und in der Schweiz: Absolvierung eines Studienvorhabens im Umfang von mindestens 15 ECTS-credits pro Semester (bezogen auf die Kursbelegung und auf die Prüfungsteilnahme)

Weitreichendere Bedingungen für die Programmteilnahme seitens des Themis-Netzwerks:

  • Absolvierung eines Auslandssemesters an einer Themis-Netzwerkuniversität im Umfang von mindestens 30 ECTS-credits
  • Bestehen von Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 24 ECTS-credits
  • Teilnahme am gemeinsamen Seminar des Themis-Netzwerks
  • Absolvierung eines Praktikums mit internationalem Bezug
  • Erwerb des LL.B.-Abschlusses an der Freien Universität Berlin

Die vom Themis-Netzwerk formulierten Voraussetzungen inkludieren die Mindestvoraussetzungen des zentralen Erasmus-Teams der FU Berlin, d.h. die beiden o.g. Bedingungskataloge müssen nicht kumulativ erfüllt werden.

Bedingungen für den Erhalt des finanziellen Zuschusses:

  • für die Gastuniversitäten in der EU: Anerkennung mindestens eines Moduls pro Semester aus dem Auslandsstudium für den hiesigen Studiengang durch den Fachbereich Rechtswissenschaft (zusätzlich zum Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung)
  • für die Gastuniversität in der Schweiz: keine (Angabe ohne Gewähr)

Bewerbungsfrist und -verfahren:

siehe Webseite Bewerbungsverfahren

Formalitäten:

Themis-Studierende an den europäischen Partneruniversitäten außerhalb der Schweiz sind dazu verpflichtet, die folgenden Nachweise für die Teilnahme am Erasmus-Programm zu erbringen bzw. an der Freien Universität Berlin einzureichen:

  • Erasmus-Bewerbungsformular
  • Learning Agreement (vor und während des Auslandsaufenthalts)
  • Grant Agreement (vor dem Auslandsaufenthalt)
  • Teilnahme am Online-Sprachtest (vor dem Auslandsaufenthalt)
  • Erasmus Confirmation (nach dem Auslandsaufenthalt)
  • Transcript of Records (nach dem Auslandsaufenthalt)
  • standardisierter Online-Erfahrungsbericht (nach dem Auslandsaufenthalt)
  • ausführlicher Erfahrungsbericht (nach dem Auslandsaufenthalt)

Themis-Studierende an der Schweizer Partneruniversität sind dazu verpflichtet, die folgenden Nachweise an der Freien Universität Berlin einzureichen:

  • Erasmus-Bewerbungsformular
  • Learning Agreement (Studierende informieren sich bitte bei der Gastuniversität in der Schweiz darüber, auf welcher Vorlage das Learning Agreement einzureichen ist)
  • Grant Agreement (vor dem Auslandsaufenthalt)
  • Transcript of Records (nach dem Auslandsaufenthalt)
  • Erasmus Confirmation (nach dem Auslandsaufenthalt), falls auf dem Transcript keine Angaben zum Studienzeitraum erscheinen
  • ausführlicher Erfahrungsbericht (nach dem Auslandsaufenthalt)

Weiterführende Hinweise:

Erasmus-Mobilitätsstipendium (Weiterleitung auf die Webseite des zentralen Erasmus-Teams der FU Berlin)

FAQ Finanzierung eines Erasmus-Auslandsstudiums (Weiterleitung auf die Webseite des zentralen Erasmus-Teams der FU Berlin)