Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universidad Adolfo Ibáñez fließende Spanischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs auf dem Niveau B2 (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B2
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englisch- oder spanischsprachigen Formular festgehalten werden.
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- Schulaufenthalt (Oberstufe) von einem Jahr im spanischsprachigen Ausland
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Spanisch unterrichtet wurde
- vorheriges Austauschsemester an einer spanischsprachigen Universität
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Universidad Adolfo Ibáñez die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (nur in Vina del Mar)
- Modul Thematische Vertiefung (nur in Vina del Mar)
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Strafverfahrensrecht
- Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
- Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Thematische Vertiefung (nur in Vina del Mar)
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Strafverfahrensrecht
- Modul Thematische Vertiefung (nur in Vina del Mar)
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.