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Studienumfang

Vorlesung UConn School of Law

Vorlesung UConn School of Law
Bildquelle: UConn School of Law Public Relations Office

Arbeitsaufwand

Im Rahmen der LL.M.-Programme müssen 24 UConn-credits (ca. 4 - 5 Kurse pro Semester) belegt werden. Von diesen 24 UConn-credits werden 16 UConn-credits (ca. 3 - 4 Kurse pro Semester) als Äquivalent zu 40 Leistungspunkten für den Schwerpunktbereich angerechnet. 1 UConn-credit entspricht demzufolge 2,5 Leistungspunkten.

Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für das Schwerpunktbereichsstudium im Ausland

Für die Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung von der University of Connecticut School of Law gelten dieselben Regeln wie für die Anerkennung eines zweisemestrigen Auslandsstudiums als Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung an anderen Partneruniversitäten.

Bitte beachten Sie auch die Häufig gestellten Fragen zur Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung.

Besondere Anerkennungsvoraussetzungen für das Schwerpunktbereichsstudium an der University of Connecticut

Zusätzlich gilt für die Anrechnung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung an der University of Connecticut School of Law, dass sich unter den Prüfungsleistungen im Umfang von 16 UConn-credits Hausarbeiten aus maximal zwei Lehrveranstaltungen befinden dürfen. Die Benotung der darüber hinaus gehenden Lehrveranstaltungen soll auf Klausuren beruhen.