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Für ein Studium an der Universität Zürich muss neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten kein Sprachnachweis eingereicht werden.


In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Universität Zürich die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für 5 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 1 (Grundlagen des Rechts) komplett auf Deutsch, im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) entweder komplett auf Deutsch oder in Kombination Deutsch/Englisch, im Schwerpunktbereich 5 (Strafrechtspflege und Kriminologie) entweder komplett auf Deutsch oder in der Kombination Deutsch/Englisch, im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) entweder komplett auf Deutsch oder in der Kombination Deutsch/Englisch
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für 5 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für 5 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für alle Schweizer Universitäten gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link

Notenkonvertierung Schweiz

verfügbar ist.