Springe direkt zu Inhalt

Häufig gestellte Fragen zur Prüfungsan- und -abmeldung im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium

Das sollten Sie auf keinen Fall tun. Bleiben Sie also bitte im Semester vor Ihrem Auslandsstudium für das Modul (z.B. Sachenrecht) angemeldet. Wenn Sie regelmäßig die Veranstaltungen besuchen, wird Ihnen der Professor bzw. die Professorin in Campus Management Ihre regelmäßige und aktive Teilnahme bestätigen, ohne die das Modul nicht abgeschlossen werden kann. Würden Sie sich von dem kompletten Modul abmelden, müssten Sie es nach Ihrem Auslandsaufenthalt noch einmal neu buchen und könnten dies nur in dem Semester tun, in dem die Veranstaltungen laut Regelstudienverlauf angeboten werden. Die Teilnahme an der Prüfung wäre in diesem Fall direkt im Anschluss an Ihre Rückkehr aus dem Ausland (während der noch laufenden Prüfungszeit an der FU Berlin) nicht möglich, da die Teilnahme an einer Prüfungsleistung die Modulbelegung voraussetzt.

Bitte nutzen Sie das Abmeldeformular, welches Sie auf der Homepage des Fachbereichs Rechtswissenschaft unter "Studium & Lehre" - "Aktuelle Informationen" finden, und senden Sie es per e-mail an das Prüfungsbüro pruefb@zedat.fu-berlin.de.
Fristen:
bei Klausuren bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin
bei Hausarbeiten bis 14 Tage vor dem Ausgabetermin des Sachverhalts
Die Fristen sind auf dem Abmeldeformular für jede Prüfung separat aufgeführt.

Aufgrund der Vielzahl der Prüfungsab- und -anmeldungen kann das Prüfungsbüro die Abmeldung nicht per e-mail bestätigen. Bitte kontrollieren Sie innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach Übersendung des Abmeldeformulars, ob der Rücktritt in Campus Management vermerkt worden ist.

Nein, man ist nur dann automatisch wieder für eine Prüfung in Campus Management angemeldet, wenn man die Prüfung im vorigen Semester nicht bestanden hat.

Frist: äquivalent zur Kursanmeldefrist in Campus Management, also bis zum Freitag in der dritten Woche der Vorlesungszeit des entsprechenden Semesters

Wenn Sie die Prüfung sofort nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland absolvieren möchten, also während der an der FU noch laufenden Prüfungszeit Ihres Auslandssemesters (z.B. im Februar oder März bei einer Rückkehr von Dezember bis Februar oder im Juli oder August bei einer Rückkehr von Mai bis Juli), müssen Sie sich also während Ihres Auslandssemesters wieder dafür anmelden!

Bitte speichern Sie den Termin für die Wiederanmeldung mit Erinnerung in Ihrem Mobilitelefon bereits zu dem Zeitpunkt, an dem Sie sich von der Prüfungsleistung abmelden!

Für die Wiederanmeldung zu Prüfungsleistungen wird zu Beginn jedes Semesters ein Anmeldeformular vom Prüfungsbüro auf die Webseite gestellt. Sie finden es unter "Studium & Lehre" - "Aktuelle Informationen". Bitte übersenden Sie es ausgefüllt per e-mail an das Prüfungsbüro pruefb@zedat.fu-berlin.de

Aufgrund der Vielzahl der Prüfungsab- und -anmeldungen kann das Prüfungsbüro die Wiederanmeldung nicht per e-mail bestätigen. Bitte kontrollieren Sie innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach Übersendung des Anmeldeformulars, ob die Prüfungsanmeldung in Campus Management vermerkt worden ist.

Für das Modul "Thematische Vertiefung" können sich die Studierenden nicht selbst über Campus Management anmelden. Die Plätze und Themen werden von den Hochschullehrerinnen und -lehrern zum Ende der Vorlesungzeit des vorangegangenen Semesters auf den Webseiten ausgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Studierenden bei den Professorinnen und Professoren für ein Seminar anmelden. Zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem das Seminar stattfinden soll, werden die angemeldeten Studierenden vom Prüfungsbüro in Campus Management in die Seminare eingetragen.

Aufgrund dieser Besonderheit verlieren Prüfungsanmeldungen im Modul "Thematische Vertiefung" nach dem entsprechenden Semester ihre Gültigkeit und werden nicht automatisch in das nächste Semester übertragen.

Sollten Sie das Modul "Thematische Vertiefung" im Semester vor dem Auslandsstudium nicht bestanden haben, müssen Sie sich nicht für das Folgesemester davon abmelden, sondern müssen sich nur so lange nicht wieder für ein Seminar anmelden, wie Sie es nicht absolvieren möchten.

Der Grund könnte in Ihrer Beurlaubung für das Auslandssemester liegen.

Technisch ist es für das Prüfungsbüro nicht machbar, Sie während eines Urlaubssemesters von einer Wiederholungsprüfung in Campus Management vor dem Prüfungstermin abzumelden. Daher gibt das Prüfungsbüro zum Zeitpunkt der Noteneingabe (vier bis sechs Wochen nach dem Klausurtermin) diesen Prüfungsversuch aufgrund der Beurlaubung wieder frei.

Das heißt, dass Ihre Nichtteilnahme an der Prüfung während eines Urlaubssemesters nicht zum Ergebnis "nicht bestanden" führt.

Es hätte also von Vornherein keiner Prüfungsabmeldung bedurft, wenn Sie für das Auslandssemester beurlaubt sind.

Sie sollten jedoch nicht vergessen, dass Sie nach einem Nichterscheinen zur Prüfung während eines Urlaubssemesters nicht automatisch wieder für das nächste Semester für diese Prüfung vorgemerkt sind, sondern sich aktiv neu anmelden müssen.