Studienverlaufsveränderungen im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium
Verschiebung von Modulen und Modulprüfungen im Studienverlauf aufgrund eines Auslandsstudiums
Überschneidung von Prüfungs- und Vorlesungszeiten
Wenn Sie beispielsweise in Chile oder in Neuseeland studieren, ist es relativ wahrscheinlich, dass sich die Klausurenphase des Sommersemesters an der Freien Universität Berlin im Juli und August und der Beginn der Vorlesungszeit an Ihrer Gastuniversität im Juli überschneiden. Sie sollten in diesem Fall
- bei einem Auslandsaufenthalt von einem Semester:
die Klausuren vom Sommersemester auf das an der FU noch laufende Wintersemester (Februar und März) nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland (im Dezember) oder - bei einem Auslandsaufenthalt von einem ganzen Studienjahr:
die Klausuren des Sommersemesters auf das an der FU noch laufende Sommersemester (Juli und August) nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland (im Juli)
verschieben.
Ist es zulässig, im Auslandssemester Prüfungen an der FU Berlin abzulegen? → Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf unserer Webseite mit häufig gestellten Fragen zur Prüfungsorganisation im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium
Wie melde ich mich von den Klausuren ab und wieder an? → Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf unserer Webseite mit häufig gestellten Fragen zur Prüfungsan- und -abmeldung.
Relativ häufig kommt es vor, dass sich der Beginn der Vorlesungszeit an der Gastuniversität (im August oder September) mit dem Bearbeitungszeitraum für Hausarbeiten an der Freien Universität Berlin überschneidet. In diesem Fall können Sie versuchen, die Hausarbeit in den Ihnen noch in Berlin zur Verfügung stehenden Wochen zu bearbeiten. Die Hausarbeiten sind nicht darauf ausgelegt, dass sie nur zu bestehen sind, wenn sie während eines Zeitraums von 8 Wochen mit einer Dauer von 40 Stunden pro Woche bearbeitet werden. Ein Zeitraum von 6 Wochen sollte ausreichen; auch eine Bearbeitung innerhalb von 4 Wochen kann möglich sein. Sollte der Ihnen zur Verfügung stehende Bearbeitungszeitraum zu kurz ausfallen, müssen Sie die Bearbeitung der Hausarbeit auf das an der FU noch laufende Wintersemester (Februar und März) nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland oder auf das an der FU noch laufende Sommersemester (August bis September) nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland verschieben.
Ist es zulässig, im Auslandssemester Prüfungen an der FU Berlin abzulegen? → Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf unserer Webseite mit häufig gestellten Fragen zur Prüfungsorganisation im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium
Wie melde ich mich von der Hausarbeit ab und wieder an? → Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf unserer Webseite mit häufig gestellten Fragen zur Prüfungsan- und -abmeldung.
Verschiebung von im Regelstudienverlauf für das Auslandssemester vorgesehenen Modulen
Module, die nur einmal jährlich angeboten werden
Wer im 5. Semester ein Auslandsstudium absolviert, wird die Module Zivilverfahrensrecht und Strafverfahrensrecht in das 7. Semester verlegen müssen. Diese beiden Veranstaltungen können in der Regel problemlos parallel zum Uni-Rep abgeschlossen werden. Überschneidungen von Lehrveranstaltungen sind dann jedoch möglich.
Wäre es zulässig, diese Module während des Auslandssemesters an der FU Berlin abzulegen? → Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf unserer Webseite mit häufig gestellten Fragen zur Prüfungsorganisation im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium
Module, die in jedem Semester angeboten werden
Wer das Modul "Thematische Vertiefung" nicht bereits im 4. Semester abgeschlossen hat, sollte es bei einem Auslandsaufenthalt von einem Semester in das 6. Semester verlegen und bei einem Auslandsaufenthalt von einem ganzen Jahr in das 7. Semester verschieben.
Wäre es zulässig, dieses Modul während des Auslandssemesters an der FU Berlin abzulegen? → Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf unserer Webseite mit häufig gestellten Fragen zur Prüfungsorganisation im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium
Wie melde ich mich zum Modul "Thematische Vertiefung" an? → Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf unserer Webseite mit häufig gestellten Fragen zur Prüfungsan- und -abmeldung.
Ablegung von Prüfungen, die im dem Auslandsstudium vorangegangenen Semester nicht bestanden wurden
Haben Sie im Semester vor dem Auslandsstudium Prüfungen nicht bestanden, können Sie diese entweder während der an der FU noch laufenden Prüfungszeit nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland absolvieren oder auf das dem Auslandsstudium folgende Semester verschieben.
Ist es zulässig, im Auslandssemester Prüfungen an der FU Berlin abzulegen? → Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf unserer Webseite mit häufig gestellten Fragen zur Prüfungsorganisation im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium.
Wie melde ich mich von den Prüfungen ab und wieder an? → Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf unserer Webseite mit häufig gestellten Fragen zur Prüfungsan- und -abmeldung.
Ablegung von Prüfungen, die in den dem Auslandsstudium vorangegangenen Semestern nicht unternommen wurden
Haben Sie in den Semestern vor dem Auslandsstudium Prüfungen, z.B. aufgrund von Krankheit, nicht unternommen, können Sie diese entweder während der an der FU noch laufenden Prüfungszeit nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland absolvieren oder auf das dem Auslandsstudium folgende Semester verschieben.
Ist es zulässig, im Auslandssemester Prüfungen an der FU Berlin abzulegen? → Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf unserer Webseite mit häufig gestellten Fragen zur Prüfungsorganisation im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium.
Wie melde ich mich zu diesen Prüfungen wieder an? → Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf unserer Webseite mit häufig gestellten Fragen zur Prüfungsan- und -abmeldung.