Themis-Praktikum
Umfang und empfohlener Zeitpunkt
Das Themis-Praktikum wird im Regelfall in Vollzeit absolviert und muss dann im Umfang von mindestens 6 aufeinanderfolgenden Wochen abgeleistet werden.
Das Themis-Praktikum kann entweder für die Zeit
- direkt nach dem Austauschsemester, in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Ende des Wintersemesters an der Gasthochschule und dem Beginn des Sommersemesters an der Freien Universität Berlin oder
- nach dem folgenden Sommersemester
eingeplant werden. Studierende, die sich 24 Leistungspunkte aus dem Themis-Studium als Schwerpunktbereichsteilstudium anrechnen lassen, sollten die zweite Variante wählen, da sie direkt nach dem Wintersemester an den Gastuniversitäten die Studienabschlussarbeit an der Freien Universität Berlin bearbeiten müssen.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Teilzeitpraktikum von mindestens 8 aufeinanderfolgenden Wochen (mit einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden) zu absolvieren. Das Teilzeitpraktikum kann
- während des Auslandsaufenthalts oder
- während des folgenden Sommersemesters in Berlin
abgeleistet werden.
Wird das Themis-Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet, kann es dasselbe Praktikum sein, welches Teil der Zulassungsvoraussetzungen für den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung ist. In diesem Fall müssen neben den Themis-Bestimmungen auch die Bestimmungen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) beachtet werden: Das Merkblatt des GJPA zum Praktikum befindet sich in der linken Spalte dieser Webseite unter der Rubrik "Links zum Thema".
Praktikumseinrichtung und Praktikumsort
Es kommen insbesondere Rechtsabteilungen international operierender Unternehmen, internationale Organisationen, international tätige Nichtregierungsorganisationen oder international ausgerichtete Kanzleien in Frage. Das Praktikum kann am Studienort der Gastuniversität, im Land der Gastuniversität, in Deutschland oder auch in einem Drittland absolviert werden.
Suche nach einem Praktikumsplatz
Themis-Studierende sollten zunächst versuchen, auf eigene Faust einen Praktikumsplatz zu finden. Sollte dies nicht gelingen, sind die Heimat- und die Gastuniversitäten gern im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Suche nach Praktika behilflich. Wird diese Unterstützung in Anspruch genommen, sind die Studierenden verpflichtet, den angebotenen Praktikumsplatz anzunehmen.