Was passiert, wenn ich es als Themis-Studierende/r nicht schaffe, die im Ausland belegten Kurse zu bestehen?
Im Hinblick auf den Erasmus-Mobilitätszuschuss (nur relevant für Studierende an den Themis-Universitäten in der EU):
Wenn Ihnen die Gasthochschule weniger als 15 ECTS-credits auf Ihrem Zeugnis attestiert und kein akzeptabler Grund vorliegt (z.B. attestierte Krankheit, Streik an der Partneruniversität), werden Sie den Erasmus-Mobilitätszuschuss (ggf. anteilig) zurückzahlen müssen.
Darüber hinaus wird der Erasmus-Mobilitätszuschuss dann (ggf. anteilig) zurückgefordert, wenn Sie kein Anerkennungsvorhaben umsetzen konnten, d.h. wenn Sie sich nicht mindestens ein (1) Modul für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin anrechnen lassen konnten.
Im Hinblick auf das Themis-Zertifikat:
Sollten Sie die auf der Webseite "Auslandssemester im Rahmen des Themis-Programms" beschriebenen Anfoderungen nicht erfüllen, werden Sie nicht mehr die Möglichkeit haben, das Joint Certificate in International and Business Law zu erwerben.