Was kann ich tun, wenn ich an der Gasthochschule durch eine Prüfung fallen sollte?
Eine einheitliche Regelung gibt es leider nicht.
Im Rahmen des Themis-Programms sind alle Gasthochschulen verpflichtet, eine Wiederholungsmöglichkeit anzubieten.
Im Rahmen des Erasmus-Programms und des Swiss-European Mobility Programmes gilt der Grundsatz der Erasmus-Charta "A fair chance to every student", der von den Partneruniversitäten unterschiedlich ausgelegt wird.
An den meisten Übersee-Partneruniversitäten und am Center for Transnational Legal Studies sind Wiederholungsprüfungen nicht üblich.
Bitte kontaktieren Sie daher, sobald Sie Ihr Prüfungsergebnis erfahren haben, den Professor bzw. die Professorin der entsprechenden Lehrveranstaltung sowie das Internationale Büro an der Juristischen Fakultät der Gastuniversität und fragen Sie, ob eine Wiederholungsmöglichkeit gewährt werden kann. Einige Gastuniversitäten haben reguläre Wiederholungsprüfungsperioden nach der ersten Prüfungszeit, andere organisieren Wiederholungsprüfungen flexibel auf Wunsch der Gaststudierenden, wiederum andere ermöglichen es, dass Sie im kommenden Semester noch einmal wiederkommen und die Prüfung wiederholen.