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Wird auch eine vor Abschluss des Vertrages erteilte Einwilligung gem. § 108 II BGB unwirksam, wenn der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auffordert?




Dies ist streitig. Teilweise wird eine analoge Anwendung vertreten, der Wortlaut und auch die Gesetzesbegründung sprechen allerdings ausdrücklich dagegen. Hier wird deutlich nur Bezug auf die Genehmigung genommen. Daher wird die Einwilligung durch die Aufforderung nach § 108 II BGB nicht unwirksam.