Beispielsfall: M hat mit Einwilligung der Eltern ein Fahrrad gekauft. Kann er, nachdem er die defekte Gangschaltung bemerkt hat, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern?
Gewährleistungsansprüche im Rahmen eines Fahrradkaufs sind in ihrem Umfang (auch finanziell) begrenzt und voraussehbar. Wenn die Eltern den M die Auswahl des Fahrrads überlassen, werden sie ihm regelmäßig auch in den technischen Fragen, ob ein Mangel vorliegt und welche Wertbeeinträchtigung er zur Folge hat, vertrauen und die Ausübung seiner Rechte überlassen. Die Einwilligung der Eltern gilt daher auch für die Ausübung der Gewährleistungsrechte. M kann ohne weitere Zustimmung zurücktreten oder mindern.