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Ist der Geschäftswille notwendige Voraussetzung für eine Willenerklärung?




Nein. Wenn dem Erklärenden der Wille fehlt, die konkreten Rechtsfolgen herbeizuführen, sei es weil er sich geirrt hat oder einer Drohung oder Täuschung erlegen ist, ist das Geschäft allenfalls anfechtbar.