Welche sind die Rechtsfolgen beim Scheingeschäft? Sind das simulierte und das dissimulierte Geschäft unwirksam?
Gem. § 117 I BGB ist das simulierte (Schein-)Geschäft unwirksam. Das dissimulierte (verdeckte) Geschäft hingegen ist nach § 117 II BGB grds. wirksam, da es von den Parteien ernstlich gewollt ist. Allerdings sind auf das verdeckte Rechtsgeschäft die allgemeinen Vorschriften anzuwenden, es muss also alle Wirksamkeitserfordernisse selbst erfüllen.