Muss die Unterschrift zwingend am Ende des Textes stehen?
Ja. Die Unterschrift soll wegen ihrer Abschluss- und Deckungsfunktion den Urkundentext räumlich abschließen. Eine Unterschrift oberhalb des Textes, am Rand oder auf dem Umschlag genügt daher nicht, auch Nachträge sind gesondert zu unterzeichnen – anders als im Erbrecht, wo es allein auf den Willen des Erblassers ankommt und nicht so sehr auf Rechtssicherheit und den Schutz eines Vertragspartners.