Muss die Unterschrift lesbar sein?
Nein. Sie muss nur Andeutungen von Buchstaben enthalten, die einen den Unterzeichnenden kennzeichnenden individuellen Schriftzug darstellen. Eine Paraphe – die Anfangsbuchstaben von Vor- und Nachname – genügt nicht; ebenso wenig allein der Vorname. Ein Pseudonym darf genutzt werden, wenn es tatsächlich geführt wird.