Wie läuft eine Beurkundung laut Gesetz ab?
Vor dem Notar findet eine Verhandlung statt. Zunächst muss der Notar den Sachverhalt und den Willen der Beteiligten klären. Bei Zweifeln prüft er, ob das Geschäft wirksam ist. Er berät und belehrt die Parteien, vgl. § 17 BeurkG. Über die Beteiligten und ihre Erklärungen wird eine Niederschrift angefertigt, § 8 ff. BeurkG. Diese wird in Gegenwart des Notars (und in der Praxis regelmäßig durch diesen) verlesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig unterschrieben, § 13 BeurkG.