Was unterscheidet die Botenschaft hinsichtlich der Beachtung von Formvorschriften von der Vertretung?
Während bei der Stellvertretung der Vertreter eine eigene Willenserklärung abgibt, die der Form genügen muss, überbringt der Bote die Erklärung des Geschäftsherrn, die bereits von diesem formgerecht abgegeben worden sein muss. Der Bote kann daher nicht die Form nachholen oder statt des Geschäftsherrn erfüllen, vgl. Frage 26.