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Ab welcher Laufzeit sind langfristige Bezugsverträge, z.B. Bierbezugsverträge, die an ein Darlehen geknüpft werden, wegen ihrer knebelnden Wirkung sittenwidrig?




Solche Bindungen werden nur bis zu zehn, bei besonderen Umständen 15 Jahren für zulässig erachtet. Bei längerer Vertragsbindung ist die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Partners zu sehr beschränkt, da er dem anderen Teil praktisch ausgeliefert ist. Allerdings ist unter Anwendung des § 139 BGB eine Rückführung auf das zulässige Maß möglich, wenn die überlange Dauer der einzige Nichtigkeitsgrund ist.