Kann gegenüber einem Anspruch ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn dieses auf einen verjährten Anspruch gestützt ist? Beispiel: Der Käufer einer mangelhaften Sache, desse...
Ähnlich wie bei der Aufrechnung kann auch ein Zurückbehaltungsrecht noch geltend gemacht werden, wenn der zugrundeliegende Anspruch bereits verjährt ist. Voraussetzung ist gem. § 215 BGB, dass der Anspruch noch nicht verjährt war, als der Schuldner erstmals die Leistung verweigern durfte. Im Beispielsfall sind zwar die Gewährleistungsrechte gem. § 438 I Nr. 3, II BGB zwei Jahre nach Übergabe der Sache verjährt, während der Kaufpreisanspruch in der regelmäßigen Verjährungsfrist erst nach drei Jahren verjährt, § 195 BGB. Jedoch kann der Käufer die Einrede des nicht erfüllten Vertrags gem. § 320 BGB erheben und muss den Kaufpreis daher erst nach Mängelbeseitigung bzw. gemindert oder gar nicht bezahlen.