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Wozu dient das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?




Schutzgut des AGG ist die Würde des Menschen. Sie soll gegen Angriffe auf dessen Achtungsanspruch durch Benachteiligungen im Rechtsverkehr geschützt werden.

Das AGG dient der Umsetzung der vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien. Zwei dieser Richtlinien – nämlich die RahmenRL Beschäftigung (RL 2000/78/EG) sowie die revidierte GleichbehandlungsRL (RL 2002/73/EG) – betreffen alleine das Arbeitsrecht. Demgegenüber bezieht sich die GenderRL (RL 2004/113/EG) auf das allgemeine Zivilrecht, indem sie ein Verbot der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts außerhalb der Arbeitswelt statuiert. Sowohl auf das Arbeits- als auch das allgemeine Zivilrecht bezieht sich die AntirassismusRL (RL 2000/43/EG), die ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft beinhaltet.