Einführungsbereich und Zwischenprüfung
Im zweisemestrigen Einführungsbereich stehen die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts, einschließlich der rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächer (Rechtsgeschichte und Rechtstheorie), im Mittelpunkt. Die studienbegleitende Zwischenprüfung soll den Einführungsbereich nach dem zweiten Semester abschließen.Um die Zwischenprüfung zu bestehen, sind alle folgende Module des Einführungsbereichs erfolgreich abzuschließen:
1. Fachsemester
Modul: Einführung in das Bürgerliche Recht (5 LP),
Modul: Einführung in das Öffentliche Recht (5 LP),
Modul: Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (5 LP),
Modul: Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte (10 LP),
2. Fachsemester
Modul: Allgemeines Schuldrecht (6 LP),
Modul: Grund- und Menschenrechte (6 LP),
Modul: Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (7 LP) und
Modul: Rechtstheorie - Grundlagen (6 LP).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung für die Aufnahme des Schwerpunktbereichsstudiums.
Die Zwischenprüfung hat endgültig nicht bestanden, wer unter Ausschöpfung der Wiederholungsmöglichkeiten mindestens eine Modulprüfung der oben genannten Module endgültig nicht bestanden hat. Damit endet das Studium im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung.