Zwischenprüfungszeugnis
Ihr Zwischenprüfungszeugnis können Sie beantragen, wenn alle acht Module des Einführungsbereichs bestanden sind. Bitte nutzen Sie dafür das Antragsformular unter "Links zum Thema".
Das Zwischenprüfungszeugnis wird Ihnen per Post zugesandt.
Nach Erstellung des Zwischenprüfungszeugnisses wird die Zwischenprüfung als "bestanden" in Ihrem Noten- und Punktekonto in Campus Management eingepflegt.
Das Zwischenprüfungszeugnis wird nur einmalig ausgestellt! Studierende, die den Studienort gewechselt und die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung bereits an ihrer ehemaligen Juristischen Fakultät bestanden haben, können von der Freien Universität Berlin kein weiteres Zwischenprüfungszeugnis erhalten.