SB 1 Grundlagen des Rechts - USP 11 Römische Rechtsgeschichte
Qualifikationsziele:
Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studierenden die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen und Lösungen interpretieren. Die Studierenden können die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang darstellen. Durch Vertiefung mithilfe der Arbeitsmaterialien können die Studierenden zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen sowie sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen. Durch Vertiefung mithilfe der Arbeitsmaterialien und durch die Einübung der exegetischen Herangehensweise im Methodenkurs können die Studierdenden zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen. Insgesamt wird so eine wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Recht auf rechtsgeschichtlichem Fundament erreicht.
Inhalte:
Das Modul gibt, punktuell vertieft, einen Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext, verschiedene Konzeptionen und philosophische Einflüsse im römischen Recht ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung ausgewählter europäischer Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegesen werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen vertieft.