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Schwerpunktbereichsstudium und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer und der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums sind eine Studienabschlussarbeit und eine Klausur zu absolvieren. Die im Schwerpunktbereichsstudium erzielte Note geht zu 30 Prozent in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein.

Am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin besteht zudem die sonst eher seltene Möglichkeit, das Schwerpunktbereichsstudium komplett im Ausland zu absolvieren. Es bestehen umfassende Anerkennungsmöglichkeiten für ungefähr 50 Partneruniversitäten. Bitte nehmen Sie dazu rechtzeitig zwei Semester vor dem geplanten Start im Ausland Kontakt mit dem Internationalen Büro des Fachbereichs auf. Informationen und Ansprechpersonen zum Schwerpunktbereichsstudium im Ausland finden unter "Links zum Thema" ganz am Ende dieser Seite

Alle Informationen zur Studien- und Prüfungsorganisation im Schwerpunktbereich sind am Ende dieser Seite unter "Links zum Thema" verlinkt. Auf den dortigen Seiten finden Sie auch die Formulare zur Beantragung und Wechsel der Prüfungsbereitschaft und zur Anmeldung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

Allgemeine Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium und zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung

Voraussetzungen Ablauf des Schwerpunktbereichstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung Inhalt und Qualifikationsziele aller Unterschwerpunkte der sieben Schwerpunktbereiche

Voraussetzungen

Um zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die Zwischenprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Zudem benötigen Sie für die Anmeldung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung - spätestens vor der Absolvierung der Abschlussklausur - einen Nachweis über den Erwerb rechtswissenschaftlicher Fremdsprachenfachkompetenz. Zusätzlich zu den Modulanmeldungen müssen Sie sich zur Studienabschlussarbeit und zur Abschlussklausur separat anmelden. Diese Anmeldung erfolgt in der Regel von Anfang bis Mitte Dezember über ein Online-Formular.

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Ablauf des Schwerpunktbereichstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung

Aus einem der sieben Schwerpunktbereiche wählt die oder der Studierende im fünften Fachsemester zwei Unterschwerpunkte aus. In einem Unterschwerpunkt (I) schreibt er oder sie die Studienabschlussarbeit, im anderem Unterschwerpunkt (II) die Abschlussklausur.

  • Aufgrund der stark unterschiedlichen Auslastung der Prüfungskapazitäten für die Studienabschlussarbeit in den einzelnen Unterschwerpunkten kann die Ausgabe eines Themas für die Studienabschlussarbeit nur gewährleistet werden, wenn zuvor eine Prüfungsbereitschaft für die Studienabschlussarbeit bescheinigt worden ist. Mithilfe eines Formulars können Studierende in der Regel Mitte bis Ende der ersten Vorlesungwoche eine Prüfungsbereitschaft für die Studienabschlussarbeit in einem Unterschwerpunkt beantragen. Die Zuteilung der Prüfungsbereitschaften erfolgt Anfang der zweiten Vorlesungwoche. Um Wechselwünsche im Rahmen von Restkapazitäten berücksichtigen zu können, besteht Anfang November die Möglichkeit einen weiteren Antrag zu stellen.
  • Mit Beginn des Wintersemesters muss eine elektronische Anmeldung über Campus Management zu den Modulen der beiden Unterschwerpunkte eines gewählten Schwerpunktbereichs erfolgen. In jedem der beiden Unterschwerpunkte sind im im 5. Fachsemester sowohl die Vorlesung als auch der Methodenkurs teilnahmepflichtig zu besuchen, egal ob Sie in dem jeweiligen Unterschwerpunkt die Studienabschlussarbeit oder die Abschlussklausur absolvieren wollen.

  • Im 5. Fachsemester ist im Unterschwerpunkt I das Schwerpunktmodul (Vorlesung und Methodenkurs) zu besuchen und zwischen dem 5. und dem 6. Fachsemester die Studienabschlussarbeit anzufertigen, welche im 6. Fachsemester im Abschlussmodul A in einem Kolloquium mündlich zu verteidigen ist. Die Verteidigung macht dabei 30 Prozent und der schriftliche Teil 70 Prozent der Note der Studienabschlussarbeit aus.

  • Im Unterschwerpunkt II ist im 5. Fachsemester das Schwerpunktmodul (Vorlesung und Methodenkurs) zu besuchen. Im  6. Fachsemester folgt das Abschlussmodul B in Form einer Übung im selben Unterschwerpunkt. Zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters wird dort die Abschlussklausur abgelegt.

Sie legen also in der ersten Hälfte des Wintersemesters durch Ihre Anmeldung zur Studienabschlusssarbeit und zur Abschlussklausur fest, in welchen gewählten Unterschwerpunkten Sie Ihre Studienabschlussarbeit und die fünfstündige Abschlussklausur schreiben werden.

Die Gesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich zu 40 Prozent aus der Note der Abschlussklausur und zu 60 Prozent aus der Note der Studienabschlussarbeit zusammen.

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Inhalt und Qualifikationsziele der Unterschwerpunkte

Im Folgenden finden Sie die Qualifikationsziele und Inhalte aller Unterschwerpunktemodule des fünften Fachsemesters. Sie können für die Schwerpunktbereichsprüfung nur innerhalb eines Schwerpunktes zwei Unterschwerpunkte auswählen, eine schwerpunktübergreifende Auswahl ist nicht möglich. In den hier nicht gelisteten Abschlussmodulen des sechsten Fachsemester eines jeweiligen Unterschwerpunkts wird insbesondere auf die Abschlussklausur vorbereitet (Abschlussmodul B : Übung) sowie die Studienabschlussarbeit verteidigt (Abschlussmodul A. Kolloquium).

Qualifikationsziele:

Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studierenden die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen und Lösungen interpretieren. Die Studierenden können die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang darstellen. Durch Vertiefung mithilfe der Arbeitsmaterialien können die Studierenden zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen sowie sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen. Durch Vertiefung mithilfe der Arbeitsmaterialien und durch die Einübung der exegetischen Herangehensweise im Methodenkurs können die Studierdenden zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen. Insgesamt wird so eine wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Recht auf rechtsgeschichtlichem Fundament erreicht.

Inhalte:

Das Modul gibt, punktuell vertieft, einen Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext, verschiedene Konzeptionen und philosophische Einflüsse im römischen Recht ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung ausgewählter europäischer Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegesen werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen vertieft.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts ableiten und vergangene rechtliche Gegenstände und verschiedene Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit darstellen und verstehen. Durch Quelleninterpretation im Wege der (germanistischen) Textexegese im Methodenkurs können die Studierenden rechtshistorische hermeneutische Erkenntnisverfahren anwenden und erklären.

Inhalte:

Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des „deutschen“ Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die verschiedenen theoretischen Zugänge zum Recht unterscheiden sowie Wert und Grenzen der jeweiligen Methoden ermessen. Sie kennen die wichtigsten historischen und systematischen Positionen zu den Hauptthemen der Rechtsphilosophie und können sich argumentativ mit ihnen auseinandersetzen. Sie sind in der Lage, Struktur und Wert juristischer Argumente zu erkennen und kritisch zu würdigen. Durch die vertiefte Beschäftigung mit Rolle, Funktion, Werten und Zielen des Rechts in der Gesellschaft, verfügen sie über die Fähigkeit, Normen, Urteile und juristische Dogmatik eigenständig zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen.

Inhalte:

Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen aus den theoretischen Grundlagen des Rechts (Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsökonomik, Methodenlehre): den Begriff des Rechts, Recht und Moral, Entscheidung und Argumentation, Theorien der Gerechtigkeit, Bedeutung und Funktion des Staates, Begründungen und soziale Realität von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, Menschenrechten und zentralen privatrechtlichen Institutionen (etwa Eigentum, Vertrag, Familie) oder des staatlichen Strafrechts. Im Rahmen des Methodenkurses werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten oder exemplarischen Fällen vertieft.

Qualifikationsziele:

Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können die Studierenden diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Rechtsvergleichen anwenden.

Inhalte:

Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. des in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer „optimalen Lösung“ analysiert.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sind mit den Problemen vertraut, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist, und können für diese selbstständig Lösungsschritte entwickeln. Die Studierenden können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländischer Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Internationalen Privatrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public einschließlich der damit verbundenen methodischen Grundfragen. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht
sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden methodischen Grundfragen mit Aspekten des

Qualifikationsziele:

Der Unterschwerpunkt vermittelt Methodenkompetenz im Bereich des Privatrechts, insbesondere des Verbraucherprivatrechts, einschließlich eines Verständnisses der institutionellen und methodischen Grundlagen der europäischen Privatrechtsharmonisierung und der Rezeption dieses Vorgangs durch die deutsche Privatrechtsdogmatik. Die Studierenden vernetzen das bereits im Grund- und Hauptstudium erworbene Wissen in den ersten drei Büchern des BGB, insbesondere im Leistungsstörungsrecht und im Recht der besonderen Vertragstypen, mit den Vorschriften, die den Gegenstand des Moduls bilden. Sie sind in der Lage, mit kernprivatrechtlicher Rechtsprechung und Dogmatik umzugehen, diese auf die dahinterstehenden Grundwertungen hin zu analysieren und einzuordnen, sie kritisch – auch unter Rückgriff auf anwendungsbezogenes Wissen – zu reflektieren und auf diese Weise die zivilrechtliche Falllösungstechnik mit Grundlagenfragen zu verknüpfen.

Inhalte:

Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen Verbraucher und Unternehmer miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach den Grenzen der Privatautonomie zum Schutz nicht unternehmerisch handelnder Privatrechtssubjekte stellt. Gegenstand des Moduls sind insbesondere der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung durch Informationspflichten und Widerrufsrechte sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die besonderen Vertragstypen des Verbraucherprivatrechts. Da die einschlägigen Vorschriften des nationalen deutschen Rechts in erheblichem Maße durch Vorschriften des Unionsgesetzgebers überformt sind, werden die Studierenden auch mit diesen Vorschriften und mit deren Einwirkung auf die Handhabung des nationalen deutschen Rechts vertraut gemacht, wobei auch Grundfragen der juristischen Methodenlehre in den Blick genommen werden. Je nach Lehrangebot werden weitere Materien aus dem Pflichtstoff des Bürgerlichen Rechts als Referenzgebiete für die Vermit

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts und die wichtigsten Versicherungszweige darstellen. Durch die Vermittlung desjenigen allgemeinen Grundlagenwissens aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts können die Studierenden für privat- versicherungsrechtliche Fälle jeweils eine praxisgerechte Lösung entwickeln. Insbesondere durch die Teilnahme an dem Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Privatversicherungsrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Versicherungsvertretern und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen „Allgemeinen Teil“ des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sind mit den Problemen vertraut, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist, und können für diese selbstständig Lösungsschritte entwickeln. Die Studierenden können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländischer Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Internationalen Privatrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public einschließlich der damit verbundenen methodischen Grundfragen. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden methodischen Grundfragen mit Aspekten des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des allgemeinen und besonderen Teils des Internationalen Privatrechts verknüpft.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs darstellen und im praktischen Übungsfall wie auch später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden.

Inhalte:

Das Modul bietet einen vertiefenden Einblick in das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht, einschließlich deren Zusammenspiel. Auf europäischer Ebene werden neben Art 101 ff. AEUV einschlägige Regelungen des unionsrechtlichen Sekundärrechts behandelt. Auf nationaler Ebene wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beleuchtet. Außerdem werden (europäische und nationale) Instrumente zur Regulierung der Digitalökonomie betrachtet.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die immaterialgüterrechtlichen Instrumente darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. So erwerben die Studierenden insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Immaterialgüterrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul führt in die immaterialgüterrechtlichen Grundlagen ein. Es beinhaltet das Urheberrecht, das Patent- und Markenrecht und andere gewerbliche Schutzrechte, das Presse- sowie das IT-Recht.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. So erwerben die Studierenden - insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs - vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Gesellschaftsrechts anwenden.

Inhalte:

Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die wesentlichen rechtlichen Grundlagen benennen, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere können die Studierenden sicher mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts umgehen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Konzern- und Umwandlungsrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips interpretieren. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien können die Studierenden Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts anwenden. Ebenso können die Studierenden die spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht und dem dazugehörigen Steuerverfahrensrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) anwenden. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Allgemeinen Steuerrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul bietet einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkom- mensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der Anteilseignerinnen und Anteilseigner und Gläubigerinnen und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftser- mittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht interpretieren. Im Bereich des Unternehmenssteuer- rechts können die Studierenden die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften darstellen. Insbesondere können die Studierenden die spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht anwenden. Vor allem durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Bilanz- und Unternehmenssteuerrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unterneh- menssteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz und ihre Bewertung vorgestellt sowie ihr Zusammenhang mit der Funktion der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert werden. Ferner werden die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung dargestellt. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts werden die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht erörtert. Weiterhin werden die Grundlagen des Gewerbesteuerrechts behandelt.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden erwerben einen vertieften Einblick in das Individualarbeitsrecht als eine Teilmaterie des besonderen vertraglichen Schuldrechts. Sie können darstellen, wie sich dessen Grundprinzipien in der Sondersituation eines existentiell bedeutsamen Dauerschuldverhältnisses bewähren. Die Studierenden sind in der Lage, mit der Überlagerung der nationalen Regelungen durch unionsrechtliche Vorgaben umzugehen. Sie können praktische Problemkonstellationen aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts anspruchsvoll erörtern und praktische Fälle aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts sachgerecht lösen und sind so auf einen Berufseinstieg in die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet.

Inhalte:

Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen. Besonderes Augenmerk liegt auf Fragen der Arbeitsvertragsgestaltung und der Klauselkontrolle. Gegenstand sind weiterhin Regelungen zum Arbeitslohn, Gefahrtragung und Haftung im Arbeitsverhältnis sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren wird in den Grundzügen vorgestellt. Behandelt werden schließlich die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts sowie unionsrechtliche Vorgaben für ausgewählte Einzelfragen und deren Umsetzung in innerstaatliches Recht.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden erhalten einen Einblick in die Strukturen des Kollektivarbeitsrechts mit den wesentlichen Elementen des Tarifvertragsrechts, des Arbeitskampfrechts und des Betriebsverfassungsrechts. Erworben wird insbesondere ein tieferes Verständnis von Struktur und normativen Grundlagen der Tarifmacht und der Kampfbefugnis der Tarifvertragsparteien sowie eine Orientierung in den Grundstrukturen der betrieblichen Mitbestimmung. Am Ende können die Studierenden kollektivarbeitsrechtliche Problemstellungen anspruchsvoll erörtern und praktische Fälle aus dem Kollektivarbeitsrecht sachgerecht lösen und sind so vorbereitet auf einen Einstieg in Berufsfelder mit kollektivarbeitsrechtlicher Qualifizierung, in Verbänden, in Politik und Verwaltung oder in der Anwaltschaft.

Inhalte:

Das Modul behandelt im Schwerpunkt das Tarifvertragsrecht samt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung seiner Grundprinzipien, das sind Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie, sowie das flankierende Arbeitskampfrecht. Gegenstand sind dabei insbesondere die Rechtsnatur von Tarifverträgen, die Kennzeichen einer Tarifvertragspartei, die differenzierten Voraussetzungen der Geltung tariflicher Regelungen im Arbeitsverhältnis sowie die Wirksamkeitsvoraussetzungen von Tarifverträgen einschließlich der Aspekte Reichweite der Tarifmacht und Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien. Daneben wird das Betriebsverfassungsrecht behandelt, das Gewicht liegt hier auf den Grundzügen der betrieblichen Mitbestimmung und deren Verhältnis zur Tarifautonomie und zur Arbeitsvertragsfreiheit. Schließlich kommen die Besonderheiten des im Kollektivarbeitsrechts maßgeblichen arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens zur Sprache.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden erwerben einen Überblick in das System der Sozialversicherung sowie einen vertieften Einblick in dessen arbeitsnahe Zweige, das sind die Unfallversicherung, die Arbeitsförderung und die Rentenversicherung. Sie sind am Ende mit den Problemen vertraut, die sich bei der politischen Ausgestaltung dieser Zweige stellen, und sie können einschlägige Rechtsanwendungsfragen gehaltvoll erörtern und sachgerecht lösen, die sich im Zusammenhang mit Individualansprüchen gegen die Sozialversicherungsträger stellen.

Inhalte:

Das Modul bietet den Studierenden eine Einordnung des Sozialversicherungsrechts in die sozialrechtlichen Gewährleistungen des Sozialstaats insgesamt. Es werden die Grundstrukturen aller Sozialversicherungszweige und auch die Grundzüge des Sozialprozessrechts vorgestellt. Eine eingehendere Darstellung der Rechtslage erfolgt für die Zweige der Unfallversicherung, der Arbeitsförderung und der Rentenversicherung. Im Unfallversicherungsrecht wird dessen Verzahnung mit dem bürgerlich-rechtlichen Deliktsrecht behandelt, im Recht der Arbeitsförderung wird kontrastierend die soziale Fürsorge durch das Arbeitslosengeld II beleuchtet, im Rentenversicherungsrecht kommen neben Arten und Berechnung der gesetzlichen Rente auch die komplementären Säulen der Alterssicherung zur Sprache, die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung.

Qualifikationsziele:

Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen können sich die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristinnen und Juristen mit empirischen Seiten des „normativen“ Strafrechts beschäftigen und können dabei sich darstellende kriminologische Erkenntnisse interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen kriminologischen Gutachten an-wenden.

Inhalte:

Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), hinzu tritt die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können Kernfragen zu den Grundlagen des Strafrechts und seine verfassungsrechtlichen sowie internationalen Bezüge darstellen und interpretieren. Sie sind in der Lage, besondere Materien des Strafrechts, z.B. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, zu erkennen und einzuordnen. Sie können jeweils auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisorientiert lösen.

Inhalte:

Das Modul verbindet die Grundlagen des Strafrechts mit speziellen Bereichen der Strafrechtswissenschaft. Dabei werden philosophische, theoretische und systematische Grundfragen von Strafrecht und Strafe, auch in historischer, internationaler und rechtsvergleichender Perspektive, thematisiert ‒ speziell auch die tragenden Strukturen des allgemeinen Strafrechts (Kausalität und Zurechnung, Handeln und Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Rechtfertigung und Schuld). Vertieft behandelt werden gesellschaftlich besonders relevante Bereich des Strafrechts, z.B. das Wirtschaftsstrafrecht.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die wichtigsten Grundstrukturen der strafrechtlichen Sozialkontrolle, die Sanktionen und deren Umsetzung sowie den Weg zur Sanktionierung darstellen und interpretieren. Sie können außerdem komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch klassifizieren und praxisgerecht lösen.

Inhalte:

Das Modul beinhaltet Themen aus dem Sanktionenrecht einschließlich des Jugendstrafrechts, Aspekte der Gerichtsorganisation und besonderer Verfahrensvorschriften der Strafprozessordnung und Rechtsbehelfe z. B. aus dem Wiederaufnahmerecht, dem Jugendstrafrecht und dem Strafvollzugsrecht sowie Themen zur Vollstreckung und zum Vollzug strafrechtlicher Sanktionen.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden wenden ihre im Rahmen der allgemeinen Lehrveranstaltungen zum Öffentlichen Recht erlangten Kenntnisse in einem besonders praxisrelevanten Teilgebiet des Öffentlichen Rechts an. Auf dieser Basis können sie aktuelle Rechtsprobleme des Öffentlichen Wirtschaftsrechts analysieren und einer sachgerechten Lösung zuführen. Schließlich vermögen die Studierenden die Auswirkungen zentraler Strukturelemente des Öffentlichen Rechts auf das Referenzgebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts zu beurteilen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul behandelt neben den verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen die besonders bedeutsamen verwaltungsrechtlichen Referenzgebiete des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden insbesondere die einschlägigen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen untersucht sowie im Öffentlichen Wirtschaftsrecht besonders bedeutsame Grundrechte betrachtet. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene werden nach einer Einführung in die Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft mit dem Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht Bereiche mit einer primär ordnungsrechtlichen Zielsetzung behandelt. Daran schließen sich Untersuchungen zur staatlichen Wirtschaftslenkung durch Subventionen und Beihilfen an. Zudem wird auch die Vergabe öffentlicher Aufträge behandelt. Es folgen Betrachtungen zum Staat als Marktteilnehmer. Überdies wird das Privatisierungsrecht dargestellt. Schließlich zeigt das Modul die Regulierung von Infrastrukturen auf.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die Grundstrukturen und Instrumente des Umweltrechts sowie die Grund- lagen der Bestimmungen ausgewählter umweltrechtlicher Fachgesetze veranschaulichen. Sie erkennen Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Ebenen der Umweltrechtsetzung und können umweltpolitische Problematiken beurteilen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Deutschen und Europäischen Umweltrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Grundlagen des Umweltrechts. Die Relevanz der Grundrechte für den Umweltschutz wird – unter Einbeziehung grundrechtsdogmatischer Besonderheiten – erläutert. Basierend auf einer abstrakten Auseinandersetzung mit den Grundstrukturen und -prinzipien des Umweltrechts sowie dem Spektrum umweltrechtlicher Handlungsinstrumente wird anhand konkreter fachgesetzlicher Vorgaben das Zusammenspiel insbesondere der europäischen und nationalen
Umweltrechtsetzung verdeutlicht. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des Immis- sions- und Emissionsschutzrechts, aber auch Aspekte des Naturschutz-, Klimaschutz- und Energierechts werden behandelt. Zudem werden aktuelle Herausforderungen und Probleme von Umweltpolitik und Umweltrecht diskutiert.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden erkennen die Grundstrukturen des Sozialversicherungsrechts sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Sozialversicherungszweige. Sie analysieren vielfältige Regelungsinstrumente vor allem der gesetzlichen Krankenversicherung und verstehen diese Sozialversicherung als wesentlichen Teil des dualen Krankenversicherungssystems. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentin- nen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Sozialversicherungsrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul beinhaltet zunächst eine Darstellung verfassungs- und europarechtlicher Grundlagen. Darauf folgt ein Überblick über die verschiedenen Sozialversicherungszweige: die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Daran schließt sich die Darstellung gemeinsamer Vorschriften für die Sozialversicherung an. Wegen ihrer besonderen juristischen und ökonomischen Bedeutung wird sodann die gesetzliche Krankenversicherung schwerpunktmäßig behandelt. Nach einer Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung und Überlegungen zum dualen Krankenversicherungssystem werden insbesondere folgende Bereiche untersucht: versicherter Personenkreis, Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis, Leistungsrecht, Leistungserbringungsrecht, Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, Aufsicht über die Krankenkassen und ihre Verbände, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung sowie Daten, Datenschutz und Datentransparenz.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden können die Völkerrechtsordnung vertieft darstellen und interpretieren. Zugleich können sich die Studierenden mit völkerrechtlichen Sachverhalten im Wege der Falllösung beschäftigen und diese rechtlich beurteilen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Völkerrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassi- sche Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden erweitern und vertiefen ihre europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul „Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes“ erworben haben. Sie können auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht beurteilen, klassifizieren und entscheiden. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Europarechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.

Qualifikationsziele:

Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studierenden diese vergleichen und gleichzeitig auch die ih- nen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Rechtsvergleichen anwenden.

Inhalte:

Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft be- findlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechts- historische Hintergründe auf der Suche nach einer „optimalen Lösung“ analysiert.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sind mit den Problemen vertraut, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist, und können für diese selbstständig Lösungsschritte entwickeln. Die Studierenden können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländischer Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Internationalen Privatrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public einschließlich der damit verbundenen methodischen Grundfragen. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden methodischen Grundfragen mit Aspekten des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des allgemeinen und besonderen Teils des Internationalen Privatrechts verknüpft.