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Hochschulgrad "Diplom-Jurist/in"

Diplom-Jurist/in: Der zweite mögliche akademische Abschluss auf der juristischen Karriereleiter

Diplom-Jurist/in: Der zweite mögliche akademische Abschluss auf der juristischen Karriereleiter
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin verleiht auf Antrag ehemaligen FU-Studierenden, die ihr Studium der Rechtswissenschaft mit der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. der ersten juristischen Prüfung beim Justizprüfungsamt Berlin bzw. beim Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg erfolgreich abgeschlossen haben, den Hochschulgrad "Diplom-Juristin" oder "Diplom-Jurist" durch Erteilung einer Urkunde.

Bedeutung dieses Hochschulgrades

Der Titel ist (im Gegensatz zur ersten juristischen Prüfung) ein akademischer Grad, der für Absolventinnen und Absolventen eine Art Anerkennung für die beendete akademische Ausbildung darstellen kann - vor allem dann, wenn sie die zweite Staatsprüfung nicht ablegen möchten.

Der Diplom-Titel kann auf dem nichtjuristischen Arbeitsmarkt im Ausland oft besser eingeordnet werden als die erste juristische Prüfung.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist, wer unmittelbar vor der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung oder zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung mindestens zwei Semester im Studiengang Rechtswissenschaft an der FU immatrikuliert war und diese Prüfung beim Justizprüfungsamt Berlin oder beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg erfolgreich abgelegt hat.

Die Verleihung kann auch von ehemaligen FU-Studierenden beantragt werden, die ihr Examen vor Inkrafttreten der Ordnung abgelegt haben.

Anderweitige Erteilung oder Beantragung dieses Hochschulgrades schließen die Verleihung durch die Freie Universität Berlin aus.

Ebenso ausgeschlossen ist die Verleihung an Personen, die die erste juristische Staatsprüfung oder die erste juristische Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben.