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Urkunde Diplom Jurist/in

Ein weiterer akademischer Titel auf dem langen Weg zum Volljuristen oder zur Volljuristin

Ein weiterer akademischer Titel auf dem langen Weg zum Volljuristen oder zur Volljuristin
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Der Antrag auf Verleihung des Hochschulgrades einer Diplom-Juristin oder eines Diplom-Juristen ist formlos schriftlich an das

Studien- und Prüfungsbüro des Fachbereichs Rechtswissenschaft
Van't-Hoff-Str. 8
14195 Berlin

zu richten. Der Antrag kann per Post versendet oder in den Hausbriefkasten des Fachbereichs Rechtswissenschaft links vom Haupteingang der Van't-Hoff-Str. 8 eingeworfen werden. Eine Beantragung per E-Mail ist ausgeschlossen.

Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung Ihre Antragsberechtigung.

Anlagen:

  • einfache Fotokopien der beiden FU-Immatrikulationsbescheinigungen unmittelbar vor der Meldung zur Ersten juristischen Staatsprüfung oder zur staatlichen Pflichtfachprüfung (siehe § 2 Abs. 2a der Ordnung)
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die erste juristische Prüfung
  • Erklärung (im Original), dass dieser Hochschulgrad nicht anderweitig erlangt oder beantragt wurde

Verwaltungsgebühr:

Vor Aushändigung oder Übersendung der Urkunde ist eine Verwaltungsgebühr (zur Zeit 92,54 €) nach der Verwaltungsgebührenordnung Berlin (ausschließlich per Überweisung) zu entrichten. Die Bankverbindung etc. wird Ihnen nach Eingang des Antrags und der vollständigen Unterlagen schriftlich mitgeteilt.

Ansprechpartner:

Dr. Tobias Growe, Telefon: (0 30) 838-71052, E-Mail: diplom-jurist@rewiss.fu-berlin.de