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Mitteilung des GJPA zur Freiversuchsregelung

News vom 01.03.2022

Der Präsident des GJPA hat mit Schreiben vom 22. Januar 2022 mitgeteilt, dass neben dem Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, dem Sommersemester 2021 auch das Wintersemester 2021/22 bei der Berechnung der Frist für den Freiversuch gemäß § 13 Abs. 1 JAO (Berlin/Brandenburg) nicht mitgezählt wird. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des GJPA (https://www.berlin.de/sen/justiz/juristenausbildung/).

   

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