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Anmeldung zur Studienabschlussarbeit und/oder Abschlussklausur (SB-Prüfung)

News vom 27.11.2024

Die Anmeldung zur Studienabschlussarbeit und Abschlussklausur erfolgt vom 2. Dezember bis 15. Dezember. Bitte nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular: - hier - Dieser Link wird erst am 2. Dezember freigeschaltet.

Bitte überprüfen Sie vorab, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung gem. § 13 Abs. 3 SPO 2015 erfüllen. Sollten Sie noch auf die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in Strafrecht 2 aus dem Einführungsbereich warten, dann können Sie dies im Formular ankreuzen.

Die Prüfungsbereitschaft ersetzt NICHT die Anmeldung. Bescheinigte Prüfungsbereitschaften verfallen, wenn keine Anmeldung zur Studienabschlussarbeit bis zum Ende der Ausschlussfrist vorliegt. Dadurch frei verfügbar werdende Kapazitäten sowie Kapazitäten, die nicht durch bescheinigte Prüfungsbereitschaften gebunden sind, werden in der 3. Januarwoche ggf. im Losverfahren an Studierende vergeben, die sich in einem Unterschwerpunkt zur Studienabschlussarbeit anmelden, in dem ihnen keine Prüfungsbereitschaft bescheinigt worden ist. Die Anmeldung im bescheinigten Unterschwerpunkt kann hilfsweise erfolgen.
In allen Modulen der beiden gewählten Schwerpunkte besteht eine Teilnahmeverpflichtung. Studierende, die noch nicht über Campus Management für das Modul des Schwerpunkts ihrer Studienabschlussarbeit angemeldet sind, werden gebeten, sich umgehend an das Prüfungsbüro zu wenden, um die nachträgliche Anmeldung vornehmen zu lassen.

N. Pisciotta/L. London(Prüfungsbüro)

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