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Erneute Anmeldung nach Rücktritt von einer Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich

PC-Pool in der Fachbereichsbibliothek

PC-Pool in der Fachbereichsbibliothek
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Wer im vergangenen Studienjahr freiwillig oder aufgrund einer Prüfungsunfähigkeit von einer der beiden Teilprüfungen des Schwerpunktbereichsstudiums

  • Studienabschlussarbeit und deren Verteidigung im Kolloquium
  • Schwerpunktbereichsabschlussklausur

zurückgetreten ist, sollte das schwebende Prüfungsverfahren so bald wie möglich, d.h. im darauf folgenden Studienjahr, durch Absolvierung der noch fehlenden Prüfungsleistung abschließen.

Sollte der Unterschwerpunkt, der im vergangenen Jahr für die noch fehlende Prüfungsleistung vorgesehen war, im darauf folgenden Jahr nicht angeboten werden, muss ein neuer Unterschwerpunkt gewählt werden. Dafür müssen sowohl im Winter- als auch im Sommersemester neue Module in Campus Management gebucht werden, für die wiederum eine Teilnahmepflicht gilt.

Wurde die Studienabschlussarbeit noch nicht absolviert, muss auch im Folgejahr eine Prüfungsbereitschaft für den gewünschten Unterschwerpunkt beantragt werden, da die Prüfungsbereitschaft aus dem vergangenen Jahr ihre Gültigkeit verloren hat.

Die Anmeldung zu der noch fehlenden Prüfungsleistung erfolgt über dasselbe elektronische Anmeldeformular wie für die Anmeldung zu den beiden Teilprüfungen im vergangenen Jahr. Das Formular steht während des Anmeldezeitraums in der ersten Dezemberhälfte am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema" zur Verfügung.