Abmeldung/Rücktritte von Prüfungen im Einführungs- und Aufbaubereich
Fristgerechter Rücktritt
Bis vierzehn Tage vor einem Prüfungstermin kann ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung zurückgetreten werden. Im Fall von Hausarbeiten gilt der Ausgabetermin des Sachverhalts als Prüfungstermin.
Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen aus triftigem Grund möglich (siehe unten, Abschnitt "Begründeter Rücktritt".
Rücktrittsverfahren für den fristgerechten Rücktritt
Bitte nutzen Sie das elektronische Rücktrittsformular. Es wird während des Abmeldezeitraums am unteren Ende dieser Webseite unter "Links zum Thema" zur Verfügung gestellt. Der Abmeldezeitraum beginnt Mitte Januar für die Prüfungen des Wintersemesters und Mitte Juni für die Prüfungen des Sommersemesters.
Begründeter Rücktritt
Triftiger Grund
Liegt ein triftiger Grund vor, der die Studentin oder den Studenten an der Bearbeitung einer Prüfungsleistung hindert, kann in eng umgrenzten Ausnahmefällen ein Rücktritt von der entsprechenden Prüfungsleistung beantragt werden.
Im Fall von Klausuren muss der triftige Grund eine Prüfungsunfähigkeit oder -unmöglichkeit nach sich gezogen haben, die sich über die Dauer der Klausur erstreckt.
Im Falle von Hausarbeiten muss dieser triftige Grund den Studierenden oder die Studierende über eine gewisse Dauer an der Bearbeitung gehindert haben. Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft hat entschieden, dass ab einer Prüfungsunfähigkeit von mehr als einer Woche (d.h. ab 8 Tagen) ein Rücktritt genehmigt wird.
Unverzügliche Anzeige und Glaubhaftmachung
Der Rücktrittsgrund ist unverzüglich schriftlich darzulegen und nachzuweisen. Unverzüglichkeit wird vermutet, wenn der Grund spätestens am dritten Tag nach dessen Eintreten angezeigt wird und ein Nachweis darüber vorgelegt wird. Dabei werden nur Werktage (kein Samstag, kein Sonntag, kein Feiertag) gezählt.
Beispiel: Auftreten einer Krankheit am Freitag, ärztliche Bescheinigung der Krankheit am Freitag - unverzüglich sind die Anzeige und Glaubhaftmachung, wenn der Nachweis bis Dienstag 23.59 Uhr per E-Mail im Prüfungsbüro eingeht
Wird der triftige Grund später angezeigt, ist glaubhaft zu machen, dass die Anzeige noch unverzüglich ist, d.h. beispielsweise infolge eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus ohne Internetzugang nicht früher erfolgen konnte.
Rücktrittsverfahren für den begründeten Rücktritt
Über die Genehmigung des Rücktritts entscheidet der Prüfungsausschuss. Anträge werden vom Prüfungsbüro entgegen genommen.
Bitte verwenden Sie ausschließlich das Rücktrittsformular für Prüfungsunfähigkeit, welches am unteren Rand dieser Seite unter "Downloads" bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per E-Mail an das Prüfungsbüro unter pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie sie regulär in Arztpraxen ausgestellt wird, reicht zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht aus!
Bestätigung des Rücktritts
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss nur einmal in der Woche tagt und dass das Prüfungsbüro den Rücktritt aufgrund der Vielzahl der Prüfungsab- und -anmeldungen nicht per E-Mail bestätigen kann. Bitte kontrollieren Sie innerhalb von fünf bis acht Werktagen nach Übersendung des Rücktrittsformulars, ob der Rücktritt in Ihrem Noten- und Punktekonto in Campus Management vermerkt worden ist.
Studienorganisatorische Folge eines Rücktritts
Wer von einer Prüfung zurückgetreten ist, ist nicht automatisch für die Folgeprüfung im darauf folgenden Semester angemeldet, sondern muss sich in den ersten Wochen des folgenden Semesters zum nächsten Prüfungstermin aktiv wieder anmelden! Bitte speichern Sie sich bereits zum Zeitpunkt des Rücktritts eine Erinnerung für die Wiederanmeldung gleich nach Beginn des nächsten Semesters im Kalender Ihres Mobiltelefons!
Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise auf der Seite "Wiederanmeldung zu Prüfungen", welche am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema" zur Verfügung steht.