Wiederanmeldung zu Prüfungen im Einführungs- und Aufbaubereich
Wann muss man sich zu einer Prüfung aktiv wieder anmelden?
Eine aktive Anmeldung zu den Modulprüfungen im Einführungs- und Aufbaubereich wird notwendig nach einem fristgerechten Rücktritt oder nach einem begründeten Rücktritt von einer Prüfung.
Damit unterscheidet sich die Wiederanmeldung nach Rücktritt grundlegend
- von der Erstanmeldung zur Modulprüfung, die gleichzeitig mit der Buchung eines Moduls in Campus Management erfolgt, und
- von der automatischen Wiederanmeldung zum Prüfungstermin des Folgesemesters nach einem nicht bestandenen Prüfungsversuch.
Bis wann muss man sich nach einem Rücktritt wieder zur Prüfung anmelden?
Die Anmeldezeitraum für die Prüfungen ist identisch mit dem Modulbuchungszeitraum in Campus Management, also vom ersten Werktag des Semesters (in der Regel morgens um 9 Uhr) bis zum dritten Freitag nach Beginn der Vorlesungszeit.
Wie kann man sich nach einem Rücktritt wieder zur Prüfung anmelden?
Bitte verwenden Sie das Formular "Erneute Prüfungsanmeldung nach Rücktritt", welches während des Anmeldezeitraums auf dieser Seite unter "Links zum Thema" bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per e-mail an das Prüfungsbüro unter pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de.
Überprüfung der Wiederanmeldung
Aufgrund des hohen Rücktrittsaufkommens und der hohen Wiederanmeldezahlen kann das Prüfungsbüro die erneute Prüfungsanmeldung nach einem Rücktritt nicht jeder Person per E-Mail bestätigen.
Wie und wann Sie die Wiederanmeldung in Campus Management nachvollziehen können, wird auf dem Formular "Erneute Anmeldung nach einem Rücktritt" im Einführungstext erläutert.