Gegenvorstellung im Einführungs- und Aufbaubereich
Recht auf Gegenvorstellung
Studierende haben das Recht, gegen eine Prüfungsbewertung Widerspruch einzulegen, indem sie ein Gegenvorstellungsverfahren einleiten.
Form und Verfahren
Die Gegenvorstellung muss schriftlich mit einer ausführlichen Begründung über das Prüfungsbüro an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft gerichtet werden. Die Gegenvorstellung kann per E-Mail, per Post oder über den Hausbriefkasten (links vom Haupteingang der Van't-Hoff-Str. 8) beim Prüfungsbüro eingereicht werden. Es hat sich bewährt, die Gegenvorstellung in der Form einzureichen, wie die Prüfungsleistung angefertigt wurde, also digital bei Klausuren im E-Examination Center und auf Papier bei Klausuren in der Mensa.
Die Gegenvorstellung muss pseudonymisiert erfolgen. Bitte reichen Sie Ihre Begründung zur Gegenvorstellung nur mit Ihrer Matrikelnummer und Ihren Initialen im Prüfungsbüro ein. Das Prüfungsbüro achtet bei der Weiterleitung an den Prüfer oder die Prüferin darauf, dass kein Rückschluss auf Ihre Person gezogen werden kann.
Anlagen:
- bei einer Gegenvorstellung zu einer Klausur: korrigierte Klausur und Votum
- bei einer Gegenvorstellung zu einer nicht bestandenen handschriftlich angefertigten Klausur: keine Anlage (Das Prüfungsbüro leitet die archivierte Klausur und das Votum zusammen mit der Gegenvorstellung an die Prüferin oder den Prüfer weiter.)
- bei einer Gegenvorstellung zu einer Hausarbeit: Votum zur Hausarbeit (Das Prüfungsbüro leitet die elektronisch eingereichte Hausarbeit zusammen mit der Gegenvorstellung und dem Votum an die Prüferin oder den Prüfer weiter.)
Frist
Die Gegenvorstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses in Campus Management eingereicht werden.
Fristbeginn für handschriftlich angefertigte Klausuren: Tag der Notenbekanntgabe in Campus Managment
Fristbeginn für digital angefertigte Klausuren: Tag der Versendung der Klausurbearbeitung und des Votums per E-Mail an den Zedat-Account der Studierenden
Fristbeginn für Hausarbeiten: Tag der Versendung des Votums per E-Mail an den Zedat-Account der Studierenden
Akteneinsicht
Im Fall von handschriftlich angefertigten nicht bestandenen Klausuren sollte der Einleitung eines Gegenvorstellungsverfahrens eine Akteneinsicht vorausgehen.
Entscheidung und Benachrichtigung
Die Prüferinnen und Prüfer entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahme des Prüfers oder der Prüferin werden den Studierenden vom Prüfungsbüro per E-Mail an die Zedat-Adresse übermittelt.
Vor- und Nachteile einer Gegenvorstellung
Die Einreichung einer Gegenvorstellung sollte gut überlegt sein, da diese selten zu einer Notenverbesserung führt. In wenigen Fällen verschlechtert sich gar das Prüfungsergebnis.
Im Falle des Nichtbestehens ist es sinnvoller, den Stoff zu wiederholen und an der nächsten Prüfung teilzunehmen. Damit besteht auch die Möglichkeit, mehr als die Mindestnote zu erzielen.