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Verteilungsverfahren für Prüfungsbereitschaften

Abschlussfeier im Studiengang Rechtswissenschaft

Abschlussfeier im Studiengang Rechtswissenschaft
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Die Reihenfolge des Antragseingangs hat keinen Einfluss auf die Verteilung. Nur zu spät eingehende Anträge können zunächst nicht berücksichtigt werden und Ihnen kann nur im Rahmen von Restkapazitäten noch eine Prüfungsbereitschaft angeboten werden.

In den Unterschwerpunkten, in denen mehr Prüfungsbereitschaften beantragt werden als Prüfungskapazität zur Verfügung steht, wird ein dreistufiges Verteilungsverfahren zur Anwendung kommen:

(1) Mit erstem Rang werden Studierende berücksichtigt, denen die Prüfungsbereitschaft bereits bescheinigt worden war bzw. die in den Vorjahren das Modul im entsprechenden Unterschwerpunkt bereits absolviert haben. Damit die Lehrpersonen diese Angabe überprüfen können, werden Sie im Antragsformular aufgefordert, einen Screenshot aus dem Campus Management-Konto an eine Funktions-E-Mail-Adresse zu schicken.
(2) Im zweiten Schritt sollen bis zu 50% der im jeweiligen Unterschwerpunkt noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften an Studierende verteilt werden, die für die Wahl dieses Unterschwerpunktes besondere Gründe formulieren können. Dabei kommen z.B. (keine abschließende Aufzählung) thematisch einschlägige Seminare, Praktika, vorherige Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjob oder Ehrenamt in Betracht. Allgemeines Interesse ist kein besonderer Grund.
(3) Im dritten Schritt werden alle noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften unter allen noch nicht berücksichtigten Interessierten verlost.

Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass niemand davon abgehalten wird, in seinem Wunsch-Unterschwerpunkt die Prüfungsbereitschaft zu beantragen, und dass Sie alle eine faire Chance haben, in diesem Unterschwerpunkt auch Ihre Studienabschlussarbeit schreiben zu können. Die Reihenfolge der Antragstellung hat keinen Einfluss.

Gerade wenn Ihr Augenmerk auf einem Unterschwerpunkt liegt, in dem erfahrungsgemäß mit einer besonders hohen Auslastung zu rechnen ist, sollten Sie sich ernsthaft mit einem Plan B beschäftigen und keineswegs ihren Zweit-, Dritt- und Viertwunsch unvorbereitet aussprechen. Informieren Sie sich über die Unterrichtsangebote und nutzen Sie die Gelegenheit in der ersten Vorlesungswoche, auch Vorlesungen anderer Unterschwerpunkte zu besuchen. Beachten Sie, dass die Wahl des Unterschwerpunktes für die Studienabschlussarbeit auch festlegt, welche Unterschwerpunkte für die Abschlussklausur in Betracht kommen, da beide Prüfungsleistungen in verschiedenen Unterschwerpunkten desselben Schwerpunktbereichs erbracht werden müssen.