Springe direkt zu Inhalt

Beantragung der Prüfungsbereitschaft bei Wiederholung der Studienabschlussarbeit

Absolvierung der Studienabschlussarbeit im gleichen Unterschwerpunkt

Mussten Sie im vergangenen Studienjahr aus einem wichtigen Grund von der Studienabschlussarbeit zurücktreten und haben Sie das Prüfungsverfahren mit der Abschlussklausur weitergeführt, sollten Sie im besten Fall im Folgejahr wieder eine Prüfungsbereitschaft für den gleichen Unterschwerpunkt beantragen, damit Sie das Schwerpunktbereichsmodul (Vorlesung & Methodenkurs) in dem entsprechenden Unterschwerpunkt im Wintersemester nicht noch einmal belegen müssen.

Wechsel des Unterschwerpunkts oder des Schwerpunktbereichs

Mussten Sie im vergangenen Studienjahr aus einem wichtigen Grund von der Studienabschlussarbeit zurücktreten und haben Sie das Prüfungsverfahren mit der Abschlussklausur weitergeführt, müssen Sie nicht zwingend noch einmal eine Prüfungsbereitschaft für den gleichen Unterschwerpunkt beantragen. Sie können den Unterschwerpunkt für die Studienabschlussarbeit auch - innerhalb des gleichen Schwerpunkts - wechseln. Dann müssen Sie jedoch im Wintersemester ein weiteres Schwerpunktbereichsmodul (Vorlesung & Methodenkurs) in dem entsprechenden Unterschwerpunkt belegen.

Studierende, die die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung nicht bestanden haben, und denen ein weiterer Prüfungsversuch zusteht, dürfen zur Wiederholung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung den Schwerpunktbereich wechseln.
Dies impliziert, dass auch ein Wechsel eines oder mehrerer Unterschwerpunkte im selben Schwerpunktbereich zulässig ist.
Bei einem Wechsel muss die Buchung der Module in Campus Management entsprechend angepasst werden.

Verfahren zur wiederholten Beantragung einer Prüfungsbereitschaft

Sollten Sie die Studienabschlussarbeit im gleichen Unterschwerpunkt wie im vorigen Studienjahr wiederholen oder nach einem Rücktritt absolvieren wollen, müssen Sie die Prüfungsbereitschaft für das aktuelle Studienjahr neu beantragen. Prüfungsbereitschaften vergangener Jahre gelten nicht für die Zukunft fort.

Das Verfahren ist das selbe wie bei der erstmaligen Beantragung einer Prüfungsbereitschaft. Bitte orientieren Sie sich an den Informationen unter "Links zum Thema" am unteren Rand dieser Webseite.

Priorisierung von wiederholenden oder zurückgetrenenen Studierenden bei der Vergabe von Prüfungsbereitschaften

Studierende, die bereits im vergangenen Jahr eine Prüfungsbereitschaft im Unterschwerpunkt ihrer Wahl erhalten haben, aber aus einem wichtigen Grund von der Studienabschlussarbeit zurücktreten mussten oder die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wiederholen müssen, werden bei der Vergabe von Prüfungsbereitschaften für diesen Unterschwerpunkt bevorzugt berücksichtigt.