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Rücktritt von der Verteidigung der Studienabschlussarbeit

Rücktritt

Rücktritt
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Bindender Prüfungstermin

Wer die Studienabschlussarbeit eingereicht und nicht aufgrund von Täuschung mit 0 Punkten nicht bestanden hat, ist verbindlich für die Verteidigung der Studienabschlussarbeit im Kolloquium vorgemerkt.

Rücktrittsgrund

Ein Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich.

Der Rücktrittsgrund ist gegenüber dem Prüfungsbüro unverzüglich schriftlich darzulegen und nachzuweisen. Unverzüglichkeit wird vermutet, wenn die Prüfungsunfähigkeit spätestens am dritten Tag angezeigt wird. Wird die Prüfungsunfähigkeit später angezeigt, ist glaubhaft zu machen, dass die Anzeige noch unverzüglich ist, d.h. infolge von Prüfungsunfähigkeit nicht früher erfolgen konnte.

Rücktrittsverfahren

Bitte verwenden Sie das Rücktrittsformular, welches gegen Mitte der Vorlesungszeit jedes Semesters auf dieser Seite unter "Links zum Thema" bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per e-mail an das Prüfungsbüro unter pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de.

Konsequenzen eines Rücktritts

Es wird zeitnah nach Wegfall der Prüfungsunfähigkeit ein Termin für eine elektronische Einzelersatzprüfung anberaumt.