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Bearbeitungszeit und Abgabetermin Studienabschlussarbeit

Die Bearbeitungsfrist von acht Wochen beginnt am Tag der Themenvergabe.

Fallen die Osterfeiertage in die Bearbeitungszeit, verlängert sich diese gemäß § 13 Abs. 6 SPO um drei Tage. Sonstige gesetzliche Feiertage haben im Verlauf der Bearbeitungsfrist keinen Einfluss, sondern sind zu berücksichtigen, wenn das Ende der Bearbeitungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag fällt (vgl. § 31 Abs. 3 S. 1 VwVfG).

Im Studienjahr 2024/25 beginnt die Bearbeitungszeit am Montag, den 24. Februar 2025 und endet am Donnerstag, den 24. April 2025.

Ausnahmeregelungen für eine spätere Themenvergabe wegen parallel verlaufender Prüfungen im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung oder der Teilnahme an langfristigen Verfahrenssimulationen (Moot Courts) werden nicht gewährt.