Ablauf des Kolloquiums
Prüfungsgegenstand
Prüfungsgegenstand ist die Studienabschlussarbeit, die durch einen Vortrag und durch eine Diskussion verteidigt werden soll.
Greifen Sie in der Verteidigung Ihrer Arbeit die Hinweise aus beiden Gutachten auf. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Darstellungen entsprechend den Empfehlungen der Prüferinnen und Prüfer zu verbessern. Sind thematische Ergänzungen in den Gutachten angeregt worden, sollten sie im Vortrag auf keinen Fall fehlen.
In der Diskussion sind Fragen aus dem thematischen Umfeld der Arbeit möglich. Der Zuschnitt der Fragen ergibt sich aus der Themenstellung und nicht aus dem individuell gewählten Bearbeitungsschwerpunkt. Fragen können von den Prüferinnen und Prüfern und von den Teilnehmenden am Kolloquium gestellt werden.
Viele Prüferinnen und Prüfer erteilen weitere inhaltliche Hinweise zum Kolloquium auf ihren Webseiten.
Reihenfolge der Vorträge
Die Reihenfolge der Vorträge bestimmen die Prüfer und Prüferinnen.
Medieneinsatz
Wer eine Präsentation verwenden möchte, muss im Voraus sicherstellen, dass die technischen Voraussetzungen vorhanden und einsatzfähig sind.
Handout
Es ist erwünscht, dass eine Tischvorlage im Umfang von 1 - 2 Seiten mit einer knappen Gliederung, mit den Kernthesen und eventuell zentralen Gesetzesvorschriften oder Kernsätzen einer wichtigen Gerichtsentscheidung im Wortlaut verteilt wird.
Beratung und Notenverkündung
Nach jedem einzelnen Kandidaten oder nach jeder einzelnen Kandidatin kann das zweiköpfige Prüfungsteam beraten. Zu diesem Zweck müssen die Prüflinge den Raum verlassen.
Alternativ können mehrere Kolloquiumsbeiträge gebündelt beraten werden, um ein häufiges Verlassen des Raumes zu vermeiden.
Die Notenverkündung erfolgt in der Regel einzeln gegenüber jeder Person. Eine Verkündung in Gruppen kann nur erfolgen, wenn alle Kandidatinnen und Kandidaten zustimmen.
Öffentlichkeit
Mündliche Prüfungen finden grundsätzlich hochschulöffentlich statt, es sei denn, ein Prüfungskandidat oder eine Prüfungskandidatin widerspricht. Hochschulöffentlich bedeutet, dass die Zuhörerinnen und Zuhörer Mitglieder der Hochschule sein müssen.