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Notenbekanntgabe für die Abschlussklausur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung

Abschlussklausur

Abschlussklausur
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Mindestbestehensgrenze für die Abschlussklausur

Die Abschlussklausur ist bestanden, wenn die Leistung mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bewertet wurde.

Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung

Da sich die Note der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zu 60 % aus der Note der Studienabschlussarbeit samt Verteidigung und zu 40 % aus der Note der Abschlussklausur zusammensetzt, ist es möglich, dass die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung auch dann noch insgesamt bestanden worden ist, wenn die Abschlussklausur mit weniger als 4 Punkten bewertet wurde.

Bekanntgabe der Klausurergebnisse

Die Klausurnoten werden den Studierenden innerhalb eines Zeitraums von vier bis acht Wochen nach der Schwerpunktbereichsklausur per E-Mail zusammen mit den Voten übersandt und im Noten- und Punktekonto in Campus Management freigegeben.

Telefonische Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Wir bitten, von Nachfragen abzusehen.