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Notenbekanntgabe für die Abschlussklausur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung

Mindestbestehensgrenze für die Abschlussklausur

Die Abschlussklausur ist bestanden, wenn die Leistung mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bewertet wurde.

Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung

Da sich die Note der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zu 60 % aus der Note der Studienabschlussarbeit samt Verteidigung und zu 40 % aus der Note der Abschlussklausur zusammensetzt, ist es möglich, dass die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung auch dann noch insgesamt bestanden worden ist, wenn die Abschlussklausur mit weniger als 4 Punkten bewertet wurde.

Veröffentlichung der Klausurergebnisse

Die Klausurnoten werden innerhalb eines Zeitraums von vier bis acht Wochen nach der Schwerpunktbereichsklausur im Noten- und Punktekonto in Campus Management bekannt gegeben. Welche Noten bereits vorliegen und in Campus Management freigegeben wurden, erfahren Sie auf der Homepage des Fachbereichs Rechtswissenschaft unter "Aktuelles".

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