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Akteneinsicht und Gegenvorstellung zur Abschlussklausur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung

Recht auf Gegenvorstellung

Studierende haben das Recht, gegen eine Prüfungsbewertung Widerspruch einzulegen, indem sie ein Gegenvorstellungsverfahren einleiten.

Frist

Die Gegenvorstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses in Campus Management schriftlich mit Begründung über das Prüfungsbüro an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft gerichtet werden.

Im Fall von Klausuren beginnt die Frist am Tag der Notenbekanntgabe in Campus Managment.

Akteneinsicht

Der Einleitung eines Gegenvorstellungsverfahrens sollte eine Akteneinsicht vorausgehen. Diese findet jeden Mittwoch von 13.30 bis 14.30 Uhr im Prüfungsbüro statt.

Bei der Akteneinsicht dürfen die korrigierten Klausuren eingesehen und fotografiert, aber nicht mitgenommen werden.

Die Anmeldung zur Akteneinsicht erfolgt über das elektronische Formular am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema". Sie muss bis dienstags um 23.59 Uhr für den darauffolgenden Mittwoch im Prüfungsbüro eingegangen sein. 

Zur Akteneinsicht müssen die Campuskarte und ein Personaldokument vorgelegt werden.

Entscheidung und Benachrichtigung

Die Prüferinnen und Prüfer entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahme des Prüfers oder der Prüferin werden den Studierenden vom Prüfungsbüro per E-Mail an die Zedat-Adresse übermittelt.

Vor- und Nachteile einer Gegenvorstellung

Die Einreichung einer Gegenvorstellung sollte gut überlegt sein, da diese selten zu einer Notenverbesserung führt. In wenigen Fällen verschlechtert sich gar das Prüfungsergebnis.