Wiederholung der Studienabschlussarbeit als Bachelorarbeit
Studierenden, die die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung insgesamt bestanden haben, obwohl sie in der Studienabschlussarbeit (inkl. Kolloquium) weniger als 4 Punkte erzielt haben, fehlen 11 Leistungspunkte für den Bachelorabschluss.
Daher hat der Prüfungsausschuss beschlossen, dass diese Studierenden die Studienabschlussarbeit einmalig im gleichen Schwerpunktbereich und Unterschwerpunkt zum Zwecke der Antragsberechtigung für die Verleihung des Bachelorgrades wiederholen dürfen.
Diese Prüfung gilt im Falle des Bestehens jedoch nicht als Verbesserungsversuch der Studienabschlussarbeit. Die vorherige Note der Studienabschlussarbeit und die Gesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung bleiben bestehen.