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Zeugnis über die erste juristische Prüfung

Das GJPA in der Salzburger Straße

Das GJPA in der Salzburger Straße
Bildquelle: Grit Rother

Das Gesamtzeugnis über die erste juristische Prüfung wird vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) ausgestellt.

Dafür muss das Zeugnis über die unversitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim GJPA eingereicht werden.