Zeugnis über die erste juristische Prüfung
Das Gesamtzeugnis über die erste juristische Prüfung wird vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) ausgestellt.
Dafür muss das Zeugnis über die unversitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim GJPA eingereicht werden.